Mönchengladbach: Betrunkener Fußballfan rastet aus
VON INGRID KRÜGER - zuletzt aktualisiert: 23.06.2010 - 16:37Mönchengladbach (RPO). Dem fußballbegeisterten Industriemechaniker war ein Strafbefehl ins Haus geflattert. Wegen Widerstand gegen Polizeibeamte nach einem Fußballspiel sollte der 22-Jährige eine Geldstrafe von 675 Euro zahlen.
Doch der gebürtige Rheydter hatte rechtzeitig Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt. Deshalb musste sich gestern das Mönchengladbacher Amtsgericht mit dem Fall befassen.
Aufgeregt wartete der Angeklagte bereits vor Beginn seines Gerichtstermins mit seinem Anwalt im Gerichtsflur. Dann war es so weit. Der junge Mann musste zum ersten Mal in seinem Leben auf einer Anklagebank Platz nehmen.
Der gelernte Industriemechaniker, der noch im Haus der Eltern wohnt, bestritt die Vorwürfe der Anklage nicht. Bereitwillig schilderte er den Fall. Dabei wurde schnell klar, dass damals offenbar Alkohol eine verhängnisvolle Rolle gespielt hatte.
Am 19. September vergangenen Jahres spielte Borussia Mönchengladbach gegen den Bundesligakonkurrenten 1899 Hoffenheim. „Nach dem Spiel wollten wir damals zum Fanhaus gehen“, schilderte der Angeklagte. An das, was dann geschah, könne er sich nicht mehr richtig erinnern, gab der 22-Jährige verlegen zu. Der Stadionbesucher soll damals immerhin einen Alkoholpegel von zwei Promille gehabt haben. „Wir hatten an dem Tag sehr viel Alkohol getrunken, sowohl vor als auch nach dem Fußballspiel“, berichtete der Angeklagte.
Das war auch den Polizeibeamten aufgefallen, mit denen sich der betrunkene Mann anlegte. Die Beamten beobachteten ihn im September, als er sich im Borussen-Stadion den Fans der anderen Mannschaft wild gestikulierend näherte. Die Beamten wollten wohl Provokationen verhindern und forderten von dem Rheydter die Personalien. Doch der, offenbar vom Alkohol berauscht, dachte gar nicht daran, seine Papiere zu zeigen. Er klammerte sich an einen Zaun und rief: „Lasst mich los, fasst mich nicht an“.
Er fahre jede Woche zum Fußballspiel und sei noch nie aufgefallen, gab der Angeklagte zu bedenken. „Ich kann mich dafür nur entschuldigen“, ergänzte der 22-Jährige. „Er ist kein Rowdy“, stand der Verteidiger seinem Mandanten bei. Der Rheydter habe große Angst vor dem Makel der Strafe. Dann bat der Anwalt für den Angeklagten um eine Verfahrenseinstellung und Umwandlung der Geldstrafe in eine Geldbuße. Der Fußballfan hatte Glück. Richterin und Staatsanwältin schlossen sich dem Antrag an.
Der Angeklagte muss die Geldbuße von 675 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen, die so genannte Antiagressions-Trainings organisiert. Erleichtert stimmte der 22-Jährige dem Urteil sofort zu. „Und beim nächsten Mal trinken Sie nicht mehr so viel Alkohol“, mahnte die Richterin am Ende der Verhandlung.
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