Prozess in Mönchengladbach Bewährung nach Prügelei in der Altstadt

Mönchengladbach · Ein zur Tatzeit 19 Jahre alter Mann und sein damals 20-jähriger dunkelhäutiger Bekannter mussten sich am Dienstag wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Jugendschöffengericht verantworten.

 Vor dem Jugendschöffengericht mussten sich am Dienstag zwei junge Männer wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten.

Vor dem Jugendschöffengericht mussten sich am Dienstag zwei junge Männer wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten.

Foto: Detlef Ilgner

Die Staatsanwältin warf den jungen Männern vor, im Juli 2011 in Mönchengladbachs Altstadt nahe einer Diskothek auf einen anderen Dunkelhäutigen brutal eingeschlagen und getreten zu haben. Die Angeklagten reagierten verlegen. "Wir waren doch so betrunken, wir können uns nicht mehr erinnern", erklärten sie dem staunenden Jugendrichter. Allerdings erinnerte sich der damals 20-Jährige an einen Streit mit seiner Freundin.

Die junge Frau vermisste plötzlich ihre Handtasche mit Geld und wichtigen Papieren. Sie war gestohlen worden und tauchte auch später nicht mehr auf. In seiner Wut soll der Angeklagte die Freundin damals geschlagen haben.

Das Jugendschöffengericht hatte Zeugen geladen. Doch die wurden gestern nicht gebraucht. Es gab Videoaufnahmen von der gewalttätigen Auseinandersetzung. Die Angeklagten sahen sich die Aufnahmen an und wurden auffallend still. Danach war klar, dass der damals 20-Jährige seiner Partnerin mehrmals brutal ins Gesicht geschlagen hatte. Außerdem war auf dem Video deutlich zu sehen, dass die Angeklagten auch einen anderen Dunkelhäutigen brutal geschlagen und getreten hatten. Offenbar verdächtigten sie ihn als Taschendieb.

Das Opfer konnte sich gestern ebenfalls nicht mehr erinnern. "Ich war so betrunken, ich weiß nichts mehr", so das Opfer gestern. Schließlich entschuldigten sich die Angeklagten bei dem Opfer. Am Ende gaben sich die drei jungen Männer die Hand.

Nach Bekanntgabe der Vorstrafenregister der Angeklagten war allerdings klar, dass die beiden Männer nicht zum ersten Mal auf einer Anklagebank Platz nehmen mussten. Sie waren vorbestraft und in der Vergangenheit auch bereits zu Jugendstrafen verurteilt worden.

Dieses Mal verurteilte das Jugendschöffengericht den Schwarzafrikaner wegen gefährlicher Körperverletzung nach Erwachsenenstrafrecht zu einer einjährigen Freiheitsstrafe. Der zur Tatzeit 19 Jahre alte Mittäter erhielt eine zwölfmonatige Jugendstrafe. Sie müssen die Strafen nicht verbüßen. Sie wurden zur Bewährung ausgesetzt. Der Jüngere muss eine Geldbuße von 500 Euro zahlen.

(RP/rl)
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