Mönchengladbach: Bewährungsstrafe für Haschisch-Gärtner
VON INGRID KRÜGER - zuletzt aktualisiert: 22.01.2009Mönchengladbach (RPO). Weil er im Keller drei Monate langeine illegale Cannabis-Plantage betrieben und anschließend mit Marihuana gehandelt hatte, musste sich gestern ein Lagerist (37) vor dem Schöffengericht verantworten. Der Richter nickte dem Angeklagten zu: "Wir kennen uns ja bereits." Der Fall war schon im vergangenen Jahr verhandelt, aber dann abgebrochen worden.
Am 28. Januar 2008 hatten Drogenfahnder in Hückelhoven in mehreren Kellerräumen etwa 215 Cannabispflanzen, zahlreiche Setzlinge und getrocknetes Pflanzenmaterial entdeckt. Die Pflanzen befanden sich in den jeweiligen Räumen in unterschiedlichen Wachstums-Stufen. "Da war offenbar ein kontinuierlicher Zuchtbetrieb geplant", so das Durchsuchungs-Ergebnis. Aufgefallen war der Cannabis-Gärtner offenbar durch Telefon-Überwachung.
Kenntnisse aus dem Internet
Nach einigem Zögern war der Angeklagte gestern schließlich bereit, eine Aussage zu machen. Der 37-Jährige, der so gar nicht aussah wie ein Junkie oder Rauschgift-Dealer, war bisher noch nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Dessen Vorstrafenregister enthält nur leere Blätter. Wie er denn auf eine so verhängnisvolle und unverständliche Idee gekommen sei, fragte der staunende Richter den Haschisch-Gärtner. Schließlich habe die Plantage einen durchaus professionellen Eindruck gemacht.
Cannabis-Konsument sei er nur gelegentlich gewesen. Finanzielle Not habe ihn auf die Idee gebracht, so der Angeklagte. "Nach meiner Ehescheidung war ich hoch verschuldet und hatte mehrere Kredite", machte der 37-Jährige klar. Was man aus der Plantage für Gewinne erzielen könnte, habe er nicht gewusst. Die einzelnen Teile der Anlage habe er gebraucht gekauft. "Mein Kenntnisse stammen aus dem Internet und aus Büchern", erinnerte sich der gelernte Lagerist. Als die Drogenfahnder die Plantage entdeckten, hatte der Hückelhovener bereits die erste Ernte verkauft. Die sei mit 400 Gramm Marihuana sehr dürftig gewesen. Für ein Gramm Marihuana habe er vier Euro erhalten. Die Namen der Abnehmer wollte er allerdings nicht nennen. Im übrigen bezweifelte der Angeklagte, dass er in der Lage gewesen wäre, die Plantage profimäßig zu betreiben. Dagegen hatten die Gutachter des Landeskriminalamtes (LKA) aus den sichergestellten Pflanzen eine mögliche Ernte von immerhin 26 Kilogramm Marihuana errechnet. Am Ende kam der geständige Angeklagte mit einer zweijährigen Freiheitsstrafe mit Bewährung davon. Allerdings muss sich der Angeklagte ein Jahr lang einem Drogenscreening unterziehen.
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