Mönchengladbach: Bier alle: Mann bedroht Freundin mit Pistole
zuletzt aktualisiert: 24.10.2007 - 15:02Weil sein Bier alle war, bedrohte ein 25-jähriger Mönchengladbacher seine Freundin mit der Pistole. Ein Sondereinsatzkommando der Polizei nahm den Mann in seiner Wohnung fest, in der auch zwei kleine Kinder waren. Dabei fand die Polizei weitere scharfe Waffen.
Eine 29-jährige Frau von der Hovener Straße meldete sich gestern Abend bei der Polizei und gab an, ihr Freund habe sie in ihrer Wohnung mit einer scharfen Pistole bedroht. Der 25-jährige hatte im Verlaufe des Abends bereits mehrere Flaschen Bier getrunken. Als sein Vorrat verbraucht war, forderte er seine Freundin auf, ihm Nachschub zu besorgen. Dabei unterstrich er seine Aufforderung damit, dass er eine Pistole auf seine Freundin richtete. Da die dadurch verängstigte junge Frau die alkoholbedingten Stimmungsschwankungen ihres Freundes kannte, verließ sie gegen 20.30 Uhr die Wohnung und informierte die Polizei, da sie sich auch nicht mehr zurück traute.
Erste Ermittlungen ergaben schnell, dass der 25-Jährige schon früher mehrfach wegen des Besitzes von Schusswaffen aufgefallen war und bereits einmal Polizisten mit einer Schusswaffe bedroht hatte. Aus diesem Grund und um eine mögliche Gefährdung der zwei und acht Jahre alten Kinder der Frau, die noch in der Wohnung waren, auszuschließen, wurde ein Sondereinsatzkommando zur Festnahme des Mannes angefordert. Den angeforderten Spezialkräften gelang es durch eine gemeinsame koordinierte Aktion den Mann gegen ein Uhr unverletzt festzunehmen. Die Sicherheit der beiden Kinder war zu keinem Zeitpunkt gefährdet, so die Polizei. Sie wurden unversehrt in die Obhut ihrer Mutter gegeben.
Bei der anschließenden Durchsuchung wurden neben einer Gaswaffe und Munition zwei scharfe Schusswaffen aufgefunden und sichergestellt. Nach derzeitigen Erkenntnissen stammt eine Pistole aus einem zurück liegenden Einbruchsdiebstahl, die Herkunft der zweiten Pistole ist noch nicht geklärt. Die Ermittlungen dauern an. Zurzeit wird noch geprüft, ob der Beschuldigte einem Haftrichter vorgeführt wird.
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