Mönchengladbach: Blaulicht-Verbot für die Stadt
VON GABI PETERS - zuletzt aktualisiert: 06.10.2009Mönchengladbach (RPO). Mitarbeiter des kommunalen Ordnungsdienstes dürfen nicht mit eingeschaltetem Blaulicht zu Einsätzen fahren. Das hat das Oberverwaltungsgericht in einem Musterverfahren entschieden. Das heißt: Die Signalanlagen auf den Autodächern bleiben künftig aus.
Blaue Uniform, weinrotes Barett, Dienstwagen mit Blaulicht und Martinshorn – so ausgestattet begannen die zwölf Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungs- und Servicedienstes (KOS) vor gut zwei Jahren mit ihrer Arbeit. In Wechselschichten sorgen sie seither für mehr Sicherheit und Sauberkeit im Stadtgebiet. Sie achten darauf, dass niemand seinen Müll wild entsorgt, dass Hunde im Stadtgebiet angeleint bleiben und dass die Jugendschutzbestimmungen eingehalten werden. Unterwegs sind die KOS-Mitarbeiter in Doppelstreifen. Für die Einsätze in den Außenbezirken stehen die Dienstwagen zur Verfügung.
Keine Sondergenehmigung
Eigentlich sollte alles so bleiben, wie es ist. Geht aber nicht. Denn das Oberverwaltungsgericht hat den Kommunen gerade verboten, die Fahrzeuge ihrer Kommunalen Ordnungsdienste mit Blaulicht und Martinshorn auszustatten. Für die Vitusstadt bedeutet das: Sie hat die 7500 Euro für die Signalanlagen an den drei Dienstwagen umsonst ausgegeben. Wahrscheinlich muss schon bald alles runter vom Autodach.
Ordnungsbehörden würden zwar Aufgaben der Gefahrenabwehr wahrnehmen, seien aber keine Polizei im Sinne des Verkehrsrechts, erklärten die Richter in Münster. Die Zahl der Autos mit Blaulicht müsse möglichst gering bleiben, damit die Wirkung nicht verloren geht. Zudem gehe mit dem Einsatz des Warnsignals eine "erheblich erhöhte Unfallgefahr" einher, hieß es. Deshalb wurde die Musterklage der Stadt Wuppertal zurückgewiesen.
Das Urteil hat Folgen für mehrere Städte. Denn nicht nur Mönchengladbach hat die Dienstwagen des Kommunalen Ordnungsdienstes mit Blaulicht und Martinshorn ausgestattet, sondern beispielsweise auch Düsseldorf und Duisburg. Allerdings haben sowohl die Landeshauptstadt als auch die Ruhrgebietsmetropole dafür Sondergenehmigungen eingeholt. Mönchengladbach kaufte die entsprechend ausgerüsteten Dienstwagen einfach so – ohne das Okay der Bezirksregierung.
Hier ging man wohl davon aus: Wenn Düsseldorf darf, dann wir auch. Das war ein Fehler. In der Vitusstadt müssen Blaulicht und Einsatzhorn des KOS nun ausgeschaltet bleiben. In Düsseldorf und Duisburg dürfen die Sondersignale noch bis zum Auslaufen der befristeten Genehmigungen eingesetzt werden. Danach soll es aber auch für sie keine Verlängerung mehr geben.
Auf die Frage, ob die aufs Autodach montierten Signalanlagen in Gladbach jetzt sofort abgebaut werden müssen, sagt Stadtsprecher Dirk Rütten: "Wir warten erst einmal ab, was die Bezirksregierung uns mitteilt." Bei der Bezirksregierung hält man auch nicht viel von vorauseilendem Gehorsam. Sprecherin Stefanie Paul: "Wir warten auf die schriftliche Begründung des Urteils, und dann muss in jedem Einzelfall entschieden werden."
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