Mönchengladbach: Bordell-Brand vor Gericht
VON INGRID KRÜGER - zuletzt aktualisiert: 23.09.2009Mönchengladbach (RPO). Wegen versuchten Mordes muss sich seit gestern ein Mönchengladbacher (27) vor Gericht verantworten. Der Angeklagte soll an der Rheydter Straße einen Brand gelegt haben, bei dem eine Familie schwer verletzt wurde.
Den Feuerwehrleuten, die am 24. September vergangenen Jahres zu dem Brand ausgerückt waren, bot sich ein tragisches Bild: Ein Vater und seine sechsjährige Tochter standen vor dem brennenden Haus an der Rheydter Straße, ihre Haut war an den Armen und in den Gesichtern mit Brandblasen übersät. Auf dem Dach eines Anbaus warteten Frau und Sohn auf Rettung vor den Flammen.
Der Angeklagte schweigt
Wegen versuchten Mordes muss sich seit gestern ein 27-Jähriger vor dem Schwurgericht verantworten. Der Mann soll das Feuer in dem Haus, in dem sich in der unteren Etage eine Bordell und ein Table-Dance-Club befand, gelegt haben. Der Staatsanwalt wirft dem Angeklagten den Versuch vor, "Menschen bei einer Brandlegung heimtückisch und mit gemeingefährlichen Mitteln zu töten". Der 27-Jährige machte am ersten Prozesstag von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Er wolle weder zur Person noch zum Anklagevorwurf etwas sagen. Bei der Polizei hat der 27-Jährige, der aus Kasachstan stammt, jegliche Tatbeteiligung bestritten. Ein mögliches Motiv ist bisher unbekannt geblieben.
Mordversuch
Mörder ist, wer heimtückisch oder mit gemeingefährlichen Mitteln einen Menschen tötet. Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
Bei Versuch kann die Strafe gemildert werden.
Brandstiftung Wer fremde Gebäude in Brand setzt, wird mit Freiheitsstrafen von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.
Der Staatsanwalt geht allerdings davon aus, dass der Angeklagte es war, der am 24. September 2008 in der Bar, die er betrieb, das Feuer gelegt hat. Frühmorgens soll er in den Clubräumen des Hauses an der Rheydter Straße an mehreren Stellen Benzin verteilt und dann angezündet haben. Gegen vier Uhr morgens soll es dann zur Verpuffung und einer Explosion gekommen sein. Zwei Bewohner, Vater und Tochter, erlitten schwerste Brandverletzungen. Mutter und Sohn sowie eine weitere Bewohnerin mussten ebenfalls ins Krankenhaus. Nach Ansicht des Staatsanwaltes hat der Angeklagte mit der schweren Brandstiftung den Tod der offenbar schlafenden Bewohner in Kauf genommen.
Aus den polizeilichen Ermittlungen ist bekannt, wie sich die vierköpfige Familie, die im Dachgeschoss lebte, retten wollte. Der Vater soll den Brand in der Nacht bemerkt und Frau und Kinder geweckt haben. Vater und Tochter rannten durch das Treppenhaus. Mutter und Sohn retteten sich auf das Flachdach eines Anbaus. Sie wurden über eine Drehleiter in Sicherheit gebracht. Auch ein Passant wurde damals verletzt. Er hatte den Brand entdeckt und wollte die Hausbewohner wecken.
Der Angeklagte soll damals den Verdacht auf einen möglichen Einbrecher gelenkt haben. In polizeilichen Vernehmungen soll er sich allerdings in Widersprüche verwickelt haben. Er war der Einzige, der Schlüssel zu den Clubräumen besaß. Einbruchsspuren hatten die Ermittler nicht gefunden. Jetzt steht der Mann wegen versuchten Mordes, schwerer Brandstiftung und schwerer Körpeverletzung vor Gericht. Mit den ersten Zeugenaussagen wird der Indizienprozess am 2. Oktober fortgesetzt.
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