Mönchengladbach: Bordell-Prozess verläuft schleppend
VON INGRID KRÜGER - zuletzt aktualisiert: 09.10.2007Mönchengladbach (RPO). Vor der Zweiten Strafkammer wurde gestern schnell deutlich, dass für den fünfzigjährigen Angeklagten noch kein Ende des Prozesses abzusehen ist. Förderung der Prostitution und Verstöße gegen das Ausländergesetz wirft der Staatsanwalt dem Alsdorfer vor. Vor sieben Jahren soll der Bordellbetreiber diese Taten in Schwalmtal begangen haben. Gleichwohl kam es gestern, wieder einmal, nicht zu einer Höchststrafen-Vereinbarung, die das lange Verfahren prozessökonomisch beenden könnte. Der Angeklagte, der die Zwangslage der ausländischen Prostituierten in seinem gewerbsmäßig betriebenen Etablissement ausgenutzt haben soll, verfolgte das Prozessgeschehen von Anfang an schweigend. Er machte weder zu den Anklagevowürfen noch zur Person Angaben. Dagegen übernahm dessen Verteidiger die Hauptrolle und sorgte mit Rügen und zahlreichen Beweisanträgen für einen zähen Prozessverlauf.
Eine der Frauen, die den Bordellbetreiber seinerzeit beim Ermittlungsrichter belastet haben, wartete an einem früheren Verhandlungstag vergeblich auf ihren Zeugenauftritt. Der Anwalt des 50-Jährigen hatte erst mal Einsicht in deren Ermittlungsakten verlangt.
Die sich anschließenden Bemühungen aller Prozessbeteiligten um eine Höchststrafen-Vereinbarung sind gestern erneut gescheitert. Der Verteidiger hatte vorgeschlagen, seinen Mandanten zu einer einjährigen Freiheitsstrafe mit Bewährung zu verurteilen. Allerdings sollten Hauptvorwürfe wie Förderung der Prostitution eingestellt werden, so das Ansinnen des Verteidigers. Der Alsdorfer sollte nur noch wegen geringerer Anklagevorwürfe wie etwa wegen Verstoßes gegen Ausländergesetze bestraft werden. Damit waren weder der Staatsanwalt noch die Mönchengladbacher Richter einverstanden. Mit einer Bewährungsstrafe könne der einschlägig vorbestrafte Angeklagte rechnen, „aber nicht unter zwei Jahren“. Es gab keine Einigung. Das heißt, dass die Kammer den Fall nunmehr in einer langen Beweisaufnahme klären muss. Vor Gericht erscheinen müssen dann die beiden Ausländerinnen, die in der Nacht zum 6. September 2000 im Schwalmtaler Bordell von der Polizei entdeckt wurden. Bei der Durchsuchung konnten die Frauen den Beamten keine Aufenthaltserlaubnis vorzeigen, was der Angeklagte gewusst haben soll.
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