Mönchengladbach: Bordellkunde verlangte sein Geld zurück
VON INGRID KRÜGER - zuletzt aktualisiert: 26.05.2010Mönchengladbach (RPO). In der Nacht zum 13. Januar 2009 nahm die Polizei an der Gartenstraße einen 36-jährigen Mann fest, der völlig außer Atem war. Die Betreiberin eines Rheydter Clubs mit bordellartigem Betrieb hatte die Polizei verständigt. Der Kunde habe in ihren Räumen gestohlen und alle mit einem Messer bedroht.
Wegen versuchter räuberischer Erpressung und Diebstahls musste sich der Mönchengladbacher mit dem türkischen Pass gestern vor der Dritten Strafkammer des Landgerichts verantworten. Der Hartz-IV-Empfänger, der seine kranke Lebensgefährtin betreut, gab den nächtlichen Bordellbesuch im vergangenen Jahr zu. Aber die Vorwürfe der Anklage bestritt der Mann mit den langen dunklen Haaren.
Für 100 Euro habe er damals in dem Rheydter Club bei einer 28 Jahre alten Frau für eine Stunde Liebesdienste gebucht. Dann habe er für einen weiteren Hunderter das Vergnügen um eine weitere Stunde verlängert.
"Aber nach etwa 30 Minuten wollte die Frau nicht mehr", erinnerte sich der Angeklagte. Damit war der Kunde keinesfalls einverstanden. Mit den Leistungen der 28-Jährigen sei er nicht zufrieden. Er wolle 50 Euro zurück. Danach habe es im Wohnzimmer des Bordells Palaver gegeben. Aber er habe immer nur die 50 Euro gewollt und das Küchenmesser vom Tisch nur genommen, weil der Freund der 42 Jahre alten Clubchefin danach greifen wollte.
"Ich bin abgehauen und habe das Messer in den Flur geworfen", so der Angeklagte gestern im Gerichtssaal. Den Diebstahl eines Laptops und zweier Mobiltelefonen bestritt er heftig: "Ich hab da gar nichts mitgenommen." Weggelaufen sei er nur, weil er Panik bekam.
Doch die Zeugen erinnerten sich an einen anderen Verlauf der Januarnacht. Sowohl die Clubchefin als auch die 28-Jährige, die mit dem Angeklagten "aufs Zimmer gegangen war", machten gestern klar, dass der Kunde nicht nur 50 Euro verlangt hatte.
"Der hat das ganze Geld gefordert - wegen nicht erbrachter Leistungen", beteuerten die beiden Frauen. "Ich bin Hartz-IV-Empfänger, gib mir mein Geld zurück", soll der enttäuschte Kunde gesagt haben, erinnerte sich die 28-Jährige. Der Angeklagte habe mit dem Messer, das noch vom Apfelschälen übrig geblieben war, gedroht. Als der Angeklagte kein Geld bekam, soll er sich mit dem Laptop und zwei Telefonen davon gemacht haben.
Am Ende verurteilte die 3. Strafkammer den mehrfach vorbelasteten Arbeitslosen wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 1000 Euro (100 Tagessätze zu je zehn Euro). Vom Vorwurf des Erpressungsversuch sprachen ihn die Richter frei. und verwiesen dabei auf widersprüchliche Zeugenaussagen.
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