Mönchengladbach Borussia verklagt Fußballfan

Mönchengladbach · Der Fußball-Bundesligist fordert von einem 17-jährigen Mönchengladbacher 15 633,18 Euro Schadensersatz. Der Fan soll für die Unterbrechung eines Fußballspiels gesorgt haben, als er im Kölner Stadion Pyrotechnik zündete.

Der Rechtsstreit zwischen der Borussia und dem inzwischen 17 Jahre alten Fußballfan soll demnächst vor der 10. Zivilkammer des Mönchengladbacher Landgerichts entschieden werden. Der Fall des nunmehr beklagten Mönchengladbachers hat eine längere Vorgeschichte.

Am 14. März 2009 fand in Köln das Bundesligaspiel des 1. FC Köln gegen Borussia Mönchengladbach statt. Der 17-Jährige war damals in Köln Zuschauer im vollbesetzten Gäste-Fanblock. Während des Spiels zündete der Fan Pyrotechnik, so dass das Spiel unterbrochen werden musste. So das Ergebnis des polizeilichen Ermittlungsverfahrens.

Belohnung ausgesetzt

Zur Ermittlung des Täters hatte die Borussia eine Belohnung von 2000 Euro ausgesetzt. Der Gladbacher Fan wurde durch Zeugenhinweise entdeckt. Die Belohnung wurde ausgezahlt. Der Zündler musste sich vor dem Mönchengladbacher Amtsgericht verantworten.

Hier gab der junge Mann zu, sich am Zündeln auf der Tribüne beteiligt zu haben. Dessen Geständnis wurde außerdem durch Aussagen von Zeugen bestätigt. Der Jugendrichter stellte das Verfahren ein. Allerdings sollte der 17-Jährige an einem sozialen Trainingskurs teilnehmen und 20 Arbeitsstunden ableisten.

Für die Borussia endete der Fall ebenfalls mit juristischen Konsequenzen. In einem sportgerichtlichen Verfahren verurteilte der DFB am 7. April 2009 den Verein "wegen unsportlichen Verhaltens" zu einer Geldstrafe von 11 538 Euro und zu den Verfahrenskosten. Erfolglos forderte der Kläger Schadensersatz von dem Fußballfan. Gezahlt wurde nichts. Zu den Pflichten des Stadiongastes mit Eintrittskarte gehöre es, das Spiel nicht zu stören.

Vor allem sei der Besucher verpflichtet, während seines Aufenthaltes im Stadion nicht gegen Bestimmungen des Sprengstoffgesetzes zu verstoßen. "Wer diese Pflichten missachtet, macht sich für die daraus entstehenden Schäden schadensersatzpflichtig. Es gehört zu der vertraglichen Nebenpflicht eines jeden Zuschauers, den Ablauf des Fußballspiels nicht durch den Einsatz explosionsgefährlicher Stoffe zu stören oder zu verhindern", so die juristischen Forderungen des klagenden Bundesligisten.

Die Schadensersatzansprüche von Borussia enthalten die Verfahrenskosten sowie die Geldstrafe, mit der der DFB den Verein belegte. Außerdem werden von dem Fußballfan auch die Kosten der Belohnung, die für das Ermitteln des Täters ausgesetzt wurden, gefordert. Insgesamt soll der beklagte Mönchengladbacher 15 633,18 Euro nebst Zinsen zahlen.

Deshalb muss sich demnächst die Zehnte Zivilkammer des Landgerichts mit dem Fall befassen.

(RP/rl/jco)
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