Mönchengladbach Brand in DRK-Heim: Angeklagte entlastet

Mönchengladbach · Versuchten Mord, besonders schwere Brandstiftung, gemeinschaftlichen versuchten Diebstahl und unterlassene Hilfeleistung legt die erste Große Jugendkammer drei 16- bis 17-jährigen Jugendlichen zur Last. In einer Nacht im vergangenen Oktober sollen sie alkoholisiert in das DRK-Heim an der Carl-Diem-Straße eingebrochen sein. Als sie im Kellergeschoss des Gebäudes keine Beute fanden, soll der 17-jährige Angeklagte zur Verwischung der Spuren ein Stofftier angezündet und es neben einem Mülleimer deponiert haben.

Inventar zerstört

Dem 17-Jährigen soll bewusst gewesen sein, dass sich zum Tatzeitpunkt im Haus eine große Anzahl von behinderten Bewohnern befunden hat. Er soll den Tod von 68 Heimbewohnern (61 von ihnen waren laut Staatsanwaltschaft nicht mobil), drei Pflegekräften und sieben weiteren Mietern billigend in Kauf genommen haben. Das Feuer breitete sich aus und zerstörte das Inventar des Büroraumes und dessen Wände, wodurch ein Sachschaden in Höhe von 80 000 Euro entstand.

Um 1.24 Uhr in der Nacht entdeckte per Zufall eine Pflegekraft das Feuer und alarmierte die Feuerwehr. Diese konnte das Feuer löschen, noch bevor es vom Büroraum auf das restliche Gebäude übergriff.

Die Angeklagten haben weitestgehend Geständnisse abgelegt, wobei der 17-jährige Angeklagte behauptet, einer der Komplizen habe eine zunächst nur kleine Flamme durch Papier vergrößert. Dies allerdings wird von den Mitangeklagten bestritten.

Ein Gutachter entlastete jetzt die mutmaßlichen Täter: Zu keinem Zeitpunkt, gab der Sachverständige zu Protokoll, hätte durch das Feuer eine objektive Gefahr für die Menschen in den oberen Stockwerken bestanden. In nichtöffentlicher Verhandlung äußerte sich zudem die Jugendgerichtshilfe. Ein weiterer Sachverständiger soll sich nun zu etwaigen psychischen Defekten bei den Jugendlichen und dem Einfluss des Alkoholkonsums äußern. Von dem Ergebnis des Gutachtens hängt es ab, ob die Angeklagten wegen verminderter Schuldfähigkeit im Falle einer Verurteilung in den Genuss einer Strafmilderung gelangen.

(RP)
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