Mönchengladbach: Brandstifter zu sieben Jahren Haft verurteilt
VON INGRID KRÜGER - zuletzt aktualisiert: 14.02.2012Mönchengladbach (RP). Gefasst reagierte der Angeklagte (41), als das Mönchengladbacher Schwurgericht gestern das Urteil verkündete. Wegen versuchten Mordes, schwerer Brandstiftung und versuchter Brandstiftung mit Todesfolge erhielt der frühere Müllmann eine siebenjährige Haftstrafe. Außerdem ordnete die 7. Strafkammer die Unterbringung des Alkoholikers in einer Entziehungsanstalt an.
Am Abend des 12. August hatte sich der Mönchengladbacher mit einem Taxi zur Bergerstraße bringen lassen. Dort wohnte die Ex-Frau mit den drei gemeinsamen Kindern. Im Erdgeschoss des Mehrfamilienhauses hielten sich damals außerdem ein Mieter und dessen Gast auf. Mit 3,1 Promille im Blut und nicht gerade friedlich gesinnt, landete der 41-Jährige mit einer Colaflasche voller Benzin vor dem Haus. Dann schüttete er das Benzin gegen die Haustür und zündete es an. Am Ende brannten die Tür sowie im Inneren eine Matte und Tapete. Bei einer Verpuffung wurde der Angeklagte verletzt, er verließ den Tatort. Im Treppenhaus entwickelte sich Rauch. Der Sohn des Brandstifters erlitt dabei eine Rauchvergiftung. Allein der Lösch-Einsatz von aufmerksamen Nachbarn und der Feuerwehr verhinderte eine Katastrophe, so das Gutachten eines Brandsachverständigen. Das ganze Haus hätte in Brand geraten können. Er habe seiner Frau nur Angst einjagen wollen; außerdem habe er nicht geglaubt, dass der Brand ein solches Ausmaß annehmen würde, hatte der Ex-Ehemann in seinem Geständnis beteuert.
Doch die Richter waren überzeugt, dass der Alkoholiker damals zwar in einem akuten Rauschzustand war, aber zugleich heimtückisch gehandelt und gemeingefährliche Mittel eingesetzt hatte. Vor der Tat hatte der Ex-Partner bereits am Telefon gedroht, "ihr das Haus anzuzünden". Für die Ex-Frau kam als Brandstifter "nur der Ex-Mann infrage", hatte die 47-Jährige noch in der Brandnacht erklärt. "Dass der Sohn nach der Scheidung nicht mehr beim Vater wohnen wollte, sondern zu mir zurückkam, hat er nicht verkraftet", so die Mutter der Kinder im Gerichtssaal. Betrunken sei der frühere Partner bereits in der Ehe aggressiv geworden. Sie habe sich damals ins Frauenhaus geflüchtet. Ein psychiatrischer Gutachter hatte für den vermindert schuldfähigen Alkoholiker Haft und Therapie empfohlen. Das Gericht hatte sich dem Gutachten angeschlossen.
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