Mönchengladbach: Bürger wehrt sich gegen Sex-Studio
VON INGRID KRÜGER - zuletzt aktualisiert: 20.11.2008Mönchengladbach (RPO). Mit einem Vergleich endete jetzt die Klage eines Rheydters gegen den Oberbürgermeister der Stadt Mönchengladbach. Im Prozess vor der neunten Kammer am Verwaltungsgericht in Düsseldorf hatte sich der Kläger gegen den bordellartigen Betrieb eines Sado-Maso-Studios im Nachbarhaus in Geistenbeck gewehrt.
Vor Gericht hatte der Pensionär die Aufhebung der Baugenehmigung verlangt, die der Unternehmer im Nachbarhaus an der Kohrstraße im Juli 2007 von der Stadt erhalten hatte.
Eindeutig hatte der Besitzer des besagten Wohnhauses geworben: „Haben Sie Lust, Stunden in einem echten SM-Studio zu verbringen?“. Der Betreiber eines Internethandels mit SM-Artikeln im Erdgeschoss hatte in seinem Haus die Räume im Obergeschoss an erotische Dienstleisterinnen der besonderen Art vermietet.
„Die beiden Häuser an der Kohrstraße liegen in enger Nachbarschaft. Es gibt einen gemeinsamen Weg, der zum „Studio des Nacharhauses führt“, machte Thomas Müting, der Anwalt des Klägers, im Prozess klar. Im Sommer auf der Terrasse könne sein Mandant Gespräche aus den benachbarten Fenstern mitbekommen, „die er bestimmt nicht hören wolle“, ergänzte Müting.
Verständlich wurde das, als die erotischen Dienstleistungen im Gerichtssaal bekannt wurden. Da war unter anderem von Rohrstockerziehung und Rollenspielen die Rede. Die Stadt habe ihm in der Baugenehmigung erlaubt, die Räume gewerblich zu nutzen, machte der Hausbesitzer vor Gericht geltend. Dagegen machte der Kammervorsitzende Dr. Gerd-Ulrich Kapteina im Prozess unmissverständlich klar, dass „das älteste Gewerbe der Welt ins Gewerbegebiet“ gehört und nicht in ein „Mischgebiet wie in Geistenbeck“. Bei Wohnprostitution, wenn die Betreiberinnen im Haus, in dem sie arbeiten auch wohnen, sei der Fall anders.
Diesem Vergleichsangebot des Richters haben sich inzwischen sowohl der Kläger als auch die beklagte Stadt Mönchengladbach angeschlossen. Offenbar wird von allen Verfahrensbeteiligten erwartet, dass sich damit das Problem erledigt hat. Hatte doch der Nachbar, der die Studioräume stundenweise vermietete , bereits im Gerichtssaal erklärt: „Jetzt findet da oben gar nichts mehr statt. Die Damen haben gekündigt. Offenbar gab es zu wenig Kunden.“ Den für den 20. November geplanten Urteilsspruch wird es nicht geben. Man hat sich bereits geeinigt.
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