Mönchengladbach: Café Pflaster: Ist der Beschluss rechtswidrig?
VON GABI PETERS - zuletzt aktualisiert: 06.05.2008Mönchengladbach (RPO). Der Protest gegen die geplante Kontaktstelle für Obdachlose und Drogenabhängige an der Brucknerallee ebbt auch nach dem Ratsbeschluss nicht ab. Anwohner beanstanden jetzt einen Formfehler in der Beratungsfolge.
Deshalb müsse sich nun Oberbürgermeister Norbert Bude mit dem Fall befassen. Anwohnerin Monika Marrenbach: „In der Gemeindeordnung steht, dass die Bezirksvertretungen zu allen wichtigen Angelegenheiten, die den Stadtbezirk berühren, gehört werden müssen. Das war bei der Planung zum Café Pflaster nicht der Fall.“ Der Bezirksvertretung sei noch nicht einmal Gelegenheit zur Stellungsnahme gegeben worden.
„Der OB muss beanstanden“
Die Anwohner der Brucknerallee sind überzeugt davon, dass der Oberbürgermeister den Beschluss beanstanden muss. Das würde dazu führen, dass das Vorhaben Café Pflaster erst einmal ruhen müsse. Einen entsprechenden Brief hat die „Bürgerinitiative Brucknerallee“ an Bude sowie an alle Ratsfraktionen geschickt. Beigelegt wurde eine Liste mit 250 Unterschriften gegen das Café Pflaster am Standort Brucknerallee 37. „Mittlerweile haben schon 100 weitere unterschreiben“, sagt Monika Marrenbach.
Rechtsdezernent Dr. Michael Schmitz ist der Ansicht, dass es keinen Formfehler im Fall Café Pflaster gab. Die Stadt habe einen Leistungsvertrag mit dem Träger der Kontaktstelle, dem Diakonischen Werk Mönchengladbach, abgeschlossen. Darin gehe es um die Betreuung und Versorgung der Obdachlosen und Drogensüchtigen, die sich derzeit bevorzugt auf dem Rheydter Markt aufhalten. Welchen Standort der Träger wähle, sei dessen Sache.
Dennoch prüft derzeit das städtische Rechtsamt die Frage, ob die Bezirksvertretung hätte eingeschaltet werden müssen. Denn Rheydts Bezirksvorsteher Karl Sasserath hat ebenfalls Zweifel erhoben. „Herr Sasserath wird von uns eine schriftliche Antwort bekommen“, sagte gestern Stadtsprecher Dirk Rütten. Und: „Wir gehen davon aus, dass der Ratsbeschluss nicht rechtswidrig war.“ Im Fall Café Pflaster an der Aachener Straße habe es auch keine Beratung in der Bezirksvertretung Stadtmitte gegeben.
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