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Mönchengladbach: Das ist an Karfreitag verboten

VON ANDREAS GRUHN - zuletzt aktualisiert: 19.03.2008

Mönchengladbach (RPO). Keine Fußballspiele, keine Musik und kein Tanz: Am Freitag ruht fast das gesamte öffentliche Leben in Mönchengladbach. Denn der Karfreitag ist ein stiller Feiertag. Und an solchen Tagen ist fast alles verboten. Wir sagen, was.

Karfreitag ist ein Feiertag, da muss man doch auch feiern dürfen. Wenn Sie mit diesem Argument Polizei oder Ordnungsamt davon überzeugen möchten, ihre Privatparty zu genehmigen, dann dürfte der Schuss nach hinten losgehen. Feiertag ja, aber ein stiller Feiertag. Also mehr ein feierlicher Tag, an dem so gut wie alles verboten ist, was sonst Vergnügen bereitet. Das regelt das Gesetz über die Sonn- und Feiertage (in NRW das Feiertagsgesetz). Was genau alles verboten und was dagegen erlaubt ist, erfahren Sie hier.

Sport Veranstaltungen wie Fußballspiele, Pferderennen, auch Leistungsschauen und ähnliche Veranstaltungen sind verboten. Daher machen auch die Fußball-Bundesligen am Freitag eine Pause.

Spiele Spielhallen und Wettbüros müssen an Karfreitag schließen. Auch die gewerbliche Annahme von Wetten ist untersagt. Wenn Kinder im Garten spielen, ist dagegen allerdings nur schwer etwas einzuwenden.

Unterhaltung Ganz schwierig an einem stillen Feiertag. Zirkus, Volksfeste und der Betrieb von Freizeitanlagen, in denen tänzerische oder artistische Darbietungen angeboten werden, müssen Pause machen. Musikalische und sonstige Darbietungen sind auch in Gaststätten und in Nebenräumen mit Schankbetrieb verboten, ebenso alle anderen öffentlichen Veranstaltungen einschließlich Tanz. Auch nicht-öffentliche Veranstaltungen, die außerhalb von Wohnungen geplant sind, dürfen nicht stattfinden. Das Verbot geht soweit, dass sogar Filme nicht öffentlich vorgeführt werden dürfen, die vom Kultusminister oder einer von ihm bestimmten Stelle nicht zur Aufführung am Karfreitag freigegeben worden sind.

Generelles Verbot Zur Gottesdienstzeit (bis 11 Uhr am Vormittag) sind alle Veranstaltungen, Theater, musikalische Aufführungen, Vorträge jeglicher Art (auch ernsten Charakters) grundsätzlich verboten.

Zu Hause In der eigenen Wohnung kann jeder machen, was er will. Allerdings ist eine Party als Ersatz für den entfallenen Discotheken-Besuch (die ja schließen müssen) nicht zu empfehlen, da dies auch mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Gewerbe Märkte, gewerbliche Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen sind an Karfreitag bis um 6 Uhr am Samstagmorgen verboten. Eine Ausnahme bilden Großmärkte für Wiederverkäufer, also zum Beispiel für Marktbeschicker. Die dürfen bereits um 3 Uhr in der Nacht wieder öffnen.

Strafen Das Bußgeld, das die Stadt bei Verstößen verhängt, richtet sich nach dem jeweiligen Verstoß. Mindestens werden jedoch 200 Euro fällig, was einen Eintrag ins Gewerbezentralregister, ähnlich der Verkehrssünderkartei in Flensburg, nach sich zieht. In den vergangenen Jahren gab es in Mönchengladbach jedoch keine Verstöße.

Quelle: RP

 
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