Mönchengladbach Demonstrationen: Was darf man, was nicht?

Mönchengladbach · Die NPD darf es, den Salafisten ist es erlaubt, und jeder andere kann es auch tun. Die Versammlungsfreiheit ist ein hohes Gut, und deshalb müssen Demonstrationen auch nicht genehmigt werden.

Das fordern die Mönchengladbacher Salafisten von Ehefrauen
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Das fordern die Mönchengladbacher Salafisten von Ehefrauen

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Foto: Screenshot Youtube

Die Polizei, bei der Versammlungen unter freiem Himmel angemeldet werden müssen, kann dem Veranstalter zwar Auflagen machen, ein Verbot ist aber so gut wie nicht möglich. "Die Demonstrationen müssen nur friedlich und ohne Waffen verlaufen", sagt Sigrid Schloßmacher, zuständige Sachbearbeiterin bei der Mönchengladbacher Polizei.

Wann spricht man von einer Versammlung oder Aufzug unter freiem Himmel? Wenn in der Öffentlichkeit mehrere Menschen zusammenkommen, die zu einem Thema Stellung beziehen wollen. Das Thema darf allerdings keine Straftat beinhalten und auch nicht dazu aufrufen. Grundsätzlich gilt auch das Vermummungsverbot bei Demonstrationen. Bei den Salafisten gilt dieses Verbot nur eingeschränkt.

Eine Vollverschleierung der Frauen zähle zum Recht der Religionsausübung, so Sigrid Schloßmacher. Wann und warum muss eine Demonstration angemeldet werden? Grundsätzlich muss die Veranstaltung 48 Stunden vor dem Aufruf zur Demo angemeldet werden. Derjenige, der anmeldet, ist verantwortlich und Ansprechpartner der Polizei.

Die muss einerseits dafür sorgen, dass die Demonstranten geschützt werden, andererseits muss sie mögliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abwehren. Bei aktuellen Anlässen seien auch Spontanversammlungen erlaubt. Ansonsten sind bei nicht angemeldeten Demonstrationen Geldstrafen fällig. Was muss bei der Anmeldung angegeben werden?

Neben Personalien unter anderem das Thema der Demonstration, die zu erwartenden Teilnehmer, den Treffpunkt, die Hilfsmittel (Transparente, Trillerpfeifen...) und eventuell den Marschweg. "Wir müssen abschätzen können, wie viele Polizeikräfte wir einsetzen müssen und ob der Straßenverkehr zu regeln ist", sagt Sigrid Schloßmacher. Kann die Polizei Auflagen machen? Ja. Zum Beispiel kann die Polizei verlangen, dass die Organisatoren Ordner stellen. In jedem Fall gibt es vorher "Kooperationsgespräche".

Können öffentliche Demonstrationsorte verboten werden? Prinzipiell nicht, es sei denn, es liegt eine Sicherheitsgefährdung vor. "Hätten die Salafisten am Sonntag neben einer Kirche demonstrieren wollen, wäre das sicher abgelehnt worden", sagt Sigrid Schloßmacher. Denn in diesem Fall wären eventuell Betende gestört worden.

Kann eine Demonstration aufgelöst werden? Theoretisch ja. Zum Beispiel, wenn Steine geworden werden. Grundsätzlich gilt, wenn die Situation aus dem Ruder läuft, muss abgebrochen werden. Beleidigungen und Diffamierungen sind laut Polizeisprecher Willy Theveßen kein Grund, die Versammlung aufzulösen. "Das heißt aber nicht, dass so etwas nicht noch im Nachhinein strafrechtlich verfolgt wird", so Theveßen.

Nähere Informationen unter www.polizei-nrw.de oder unter Tel. 02161 290.

(RP)
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