Mönchengladbach: Die Aussagen des Ralph M.
VON FRANZ-JOSEF HÖFFMANN UND GABI PETERS - zuletzt aktualisiert: 17.03.2007Mönchengladbach (RPO). „Ich wusste nicht, dass ein Zungenkuss schon strafbar ist.“ Der Satz stammt von Dr. Ralph M., der erneut eine 13-Jährige missbraucht haben soll. Gestern sagte der Gladbacher Ex-Galerist vor dem Gericht in Oldenburg aus.
Der Gutachter hat sich offenbar geirrt: Ralph M. scheint wieder rückfällig geworden zu sein. Diesmal soll der Schriftsteller, in dessen Mönchengladbacher Galerie sich einst die Prominenz die Klinke in die Hand gab, ein 13-jähriges Mädchen missbraucht haben. Erst im Frühjahr 2005 war der Mann vorzeitig aus der Haft entlassen worden, am 26. August 2005 soll er sich wieder an einem Kind vergriffen haben. In Steinfeld bei Vechta kam es zum sexuellen Missbrauch. Ralph M. soll die 13-Jährige dabei unter anderem auch geküsst haben. Doch vor dem Landgericht Oldenburg äußerte er kein Bedauern. „Ich wusste nicht, dass ein Zungenkuss schon sexueller Missbrauch ist“, sagte er. Was die Staatsanwaltschaft als schweren sexuellen Missbrauch bezeichnet, beschrieb der 52-Jährige gestern als „Geste der Herzlichkeit“.
Ralph M.
Am 25. Juni 2001 wurde der Galerist Ralph M. verhaftet.
Im Oktober wurden die polizeilichen Ermittlungen gegen ihn beendet.
Am 3. Juni 2002 begann der Prozess gegen Ralph M. Verantworten musste er sich damals wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in insgesamt 47 Fällen.
Am 1. Juli 2002 das Urteil: vier Jahre und zehn Monate.
Im Frühjahr 2005 war er auf Bewährung freigelassen worden.
Übergriff beim ersten Treffen
Ralph M. lernte seine Opfer über das Internet im Chat kennen. Gleich nach seiner Haftentlassung hatte er sich ein Laptop besorgt, was er allerdings seinem Bewährungshelfer und seinem Therapeuten verschwieg. M. ging online – und fand die 13-Jährige aus Steinfeld. Er hatte seinen Namen und sein Alter geändert. Gleich beim ersten Treffen kam es zum sexuellen Übergriff.
In Mönchengladbach hatte es der ehemalige Galerist geschafft, nicht nur die Kinder, sondern auch deren Mütter in seine Missbrauchshandlungen einzubeziehen. Die Praktiken sollen so pervers gewesen sein, dass selbst die hartgesottensten Ermittler erschauderten.
Wollte Ralph M. auch die Mutter der 13-Jährigen verführen? Fakt ist: Beim zweiten Treffen, so wurde gestern in Oldenburg klar, fuhr der 52-Jährige dreist zum Elternhaus des Mädchens. Doch der Vater der 13-Jährigen war energisch und trieb Ralph M. auf die Straße. Es kam zu einem folgenschweren Gerangel, in dessen Verlauf der Angeklagte den Vater des Mädchens mit dem Auto anfuhr. Der Steinfelder konnte sich jedoch am Wagen festhalten, bis die Polizei kam.
Im Juli 2002 war Ralph M. vom Mönchengladbacher Landgericht in einem spektakulären Prozess wegen sexuellen Kindesmissbrauchs in 16 Fällen und der Verbreitung pornographischer Schriften zu vier Jahren und zehn Monaten Gefängnis verurteilt worden. Weil Gutachter ihm bescheinigten, dass die Rückfallwahrscheinlichkeit bei Ralph M. gering sei, wurde er im Frühjahr 2005 auf Bewährung entlassen.
Diesmal soll härter gegen den mutmaßlichen Kinderschänder vorgegangen werden. Im Falle einer erneuten Verurteilung strebt die Staatsanwaltschaft sogar Sicherheitsverwahrung für Ralph M. an.
Der Prozess gegen den Ex-Galeristen wird fortgesetzt.
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