Mönchengladbach: Die NVV prüft Gerichtsurteil über Wasserzähler
zuletzt aktualisiert: 16.09.2009Mönchengladbach (RPO). Die NVV AG hat angekündigt, umgehend zu prüfen, ob für die Berechnung der Größe von Wasserzählern möglicherweise eine nicht mehr aktuelle DIN-Norm verwendet wurde. Das ist das Ergebnis eines Gespräches zwischen der NVV und der Sanitär-Innung der Kreishandwerkerschaft.
Detlef Poullie, Dozent für die Meisterausbildung Sanitär und Heizung, hatte erklärt, dass nach einem aktuellen Urteil des Landgerichtes Leipzig vom 7. September 2009 nicht die DIN 1988-3, sondern das DVGW-Arbeitsblatt 406 zur Auswahl der Zähler herangezogen werden soll.
Der NVV-Vorsitzende Dr. Rainer Hellekes sagte zu, die NVV werde überprüfen, ob das Urteil auch auf Mönchengladbach übertragbar ist. Sollte dies der Fall sein, werde man die Vorgehensweise entsprechend anpassen. Die NVV wies aber auch darauf hin, dass das Landgericht Leipzig im vergangenen März entschieden habe, dass Wasserversorger die Größe der Wasserzähler auch nach der DIN 1988-3 bestimmen könnten.
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