Mönchengladbach: Die Stadt erbt immer mehr
VON INGE SCHNETTLER - zuletzt aktualisiert: 19.08.2009Mönchengladbach (RPO). Immer häufiger vererben alleinstehende Menschen ihren gesamten Besitz der Stadt. Wie Ilse Lommel, die dem Elisabeth-Krankenhaus 750 000 Euro vermachte. Aber nicht immer sind Erbschaften ein Segen für die Stadt.
Ilse Lommel hat der Stadt Mönchengladbach 750 000 Euro vererbt. Wenngleich offenbar niemand die begüterte Dame kannte, ist die Freude natürlich groß. Das Sozialpädiatische Zentrum der Kinder- und Jugendklinik am Elisabethkrankenhaus bekommt einen dringend benötigten Neubau. Ein Geschenk des Himmels.
Etwas anders sieht es mit der Stiftung Brandts aus. Die Unternehmerfamilie vermachte ihrer Heimatstadt 1926 das Grundstück an der Blücherstraße mit der Verpflichtung, auf dem Grundstück ein Haus mit kulturellem Inhalt für die Bürger der Stadt zu bauen.
Es entstand die Stadtbibliothek, die inzwischen in die Jahre gekommen ist und aus allen Nähten platzt. Nun wird über einen Neubau nachgedacht – möglicherweise an anderer Stelle. Aber was geschieht dann mit dem Brandts-Grundstück?
Zwei Seiten der Medaille
Immer häufiger geschieht es, dass alte Menschen völlig vereinsamt leben und sterben. Sie haben keine Angehörigen, keine sozialen Kontakte und vermachen der Stadt ihr gesamtes Vermögen. Um diese diese Fälle kümmert sich Stadtrechtsdirektor Johannes Effen.
Der Jurist ist seit zwei Jahren stellvertretender Leiter des Rechtsamts und kennt beide Seiten der Medaille: Ein solches Erbe kann Segen, aber auch Fluch bedeuten. Vor allem aber: jede Menge Arbeit. "Wenn wir vom Gericht das Testament bekommen, haben wir ab dem Moment sechs Wochen Zeit, eine Bestandsaufnahme zu machen." Danach entscheidet sich, ob die Stadt das Erbe antritt – oder auch nicht.
Im ungünstigsten Fall vermacht der Verstorbene eine wertlose Immobilie samt unbrauchbarem Inhalt. Und zudem Steuerschulden und offene Rechnungen. "Das ist bei uns glücklicherweise noch nicht vorgekommen", sagt Effen. Dennoch muss er natürlich jeweils die persönliche Situation des Erblassers klären, Konten prüfen und sich einen Überblick über dessen Gesamtvermögen verschaffen.
Wenn die Stadt das Erbe annimmt, fängt die Arbeit erst richtig an. "Dann beginnt die Feinarbeit", sagt der Jurist. Zimmer für Zimmer, Schrank für Schrank müssen genau in Augenschein genommen werden. Das tut er nie alleine. Und im Zweifelsfall holt er sich fachlichen Rat. "Kunstgegenstände, Bücher oder Mobiliar lasse ich durch Fachleute taxieren."
Oft ist das Erbe mit einer Verpflichtung verbunden. Dann muss der Erlös einem kulturellen, sozialen oder gesundheitlichem Zweck dienen. Er darf nicht einfach in der Stadtkasse verschwinden. "Die Menschen, die uns ihr Vermögen vermachen, haben immer einen sehr starken Bezug zur Stadt", sagt Johannes Effen. Beispiel: Ilse Lommel. Darf die Stadt über das ererbte Vermögen selbst bestimmen, gelangen wertvolle Gegenstände ins Museum Schloss Rheydt oder auch in die Stadtbibliothek.
Die Nachlässe, die die Stadt erhält, sind unterschiedlich. "Sie reichen von der Münzsammlung im Wert von 200 Euro bis hin zur Immobilie, die auf dem Markt einen hohen sechsstelligen Betrag erzielt", sagt Effen. Was am Ende niemand gebrauchen kann, wird unter www.zoll-aktion.de angeboten.
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