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Mönchengladbach: "Die wollten Schutzgeld von uns"

VON INGRID KRÜGER - zuletzt aktualisiert: 16.04.2009

Mönchengladbach (RPO). Auch nach anderthalb Jahren erinnerte sich der Polizeibeamte gestern noch deutlich an die in Tränen aufgelöste türkische Hausfrau (29), die damals gegen drei türkische Landsleute Strafanzeige erstattet hatte: "Die wollten Schutzgeld von uns und drohten mit der Entführung unserer Kinder."

Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Autoherstellern gestärkt.  Foto: ddp, ddp
Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Autoherstellern gestärkt. Foto: ddp, ddp

Die drei Männer auf der Anklagebank verfolgten den couragierten Auftritt der Mönchenglabacherin gestern mit höhnischem Gelächter. Aber die Zeugin ließ sich in der Verhandlung vor dem Schöffengericht keineswegs beirren. Für den mitangeklagten Kaufmann(44) führte der Ehemann der Zeugin damals einen Kiosk in Mönchengladbach. Die Staatsanwältin wirft dem türkischen Angeklagten-Trio Erpressung und Freiheitsberaubung vor.

Am 19. Oktober 2007 sollen die drei den Ehemann verdächtigt haben, sich am Plan eines Raubüberfalles auf den Großhandel des Mitangeklagten beteiligt zu haben. "Dafür sollten wir zur Strafe 150 000 Euro zahlen", erinnerte sich die Türkin, die ihrem Ehemann damals im Kiosk aushalf. An dem Oktoberabend, als das Trio so überraschend im Kiosk auftauchte, durfte das Ehepaar die Geschäftsräume nicht mehr verlassen.

Dann kamen die Drohungen, so die 29-Jährige: "Ihr habt doch zwei süße Kinder, wir wissen, wo die sind." Die Männer seien immer aggressiver geworden. "Es war schrecklich", so die Mutter von zwei Kindern. Bis zum nächsten Tag sollte der Ehemann, der die Geschäfte für den 44-jährigen Angeklagten führte, "so viel Geld als möglich" beschaffen. Doch am nächsten Morgen war die Frau zur Polizei gegangen.

Ähnlich hatte sich auch der Ehemann, der damals seine Ware aus dem Großhandel des Mitangeklagten bezog, geäußert. Das Trio auf der Anklagebank war da ganz anderer Ansicht. Von Erpressung und Freiheitsberaubung könne keine Rede sein. Der 39-jährige Ehemann habe dem angeklagten Kioskeigentümer noch 4000 Euro geschuldet, nur davon habe man gesprochen.

Quelle: RP

 
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