Mönchengladbach: Doppel-Mord: Polizei erhebt Vorwürfe gegen Justiz
VON PETER KORN, GABI PETERS GERHARD VOOGT UND DIETER WEBER - zuletzt aktualisiert: 14.03.2007 - 07:08Mönchengladbach (RPO). Die Justizpanne, die möglicherweise Ursache für den Doppelmord an der 37-jährigen Türkin und deren Tochter ist, hat NRW-Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) auf den Plan gerufen. Sie sicherte am Dienstag zu, dass die Umstände des Doppelmordes mit Hochdruck aufgeklärt würden.
„Die Tatsache, dass die schreckliche Bluttat durch eine rechtzeitige Festnahme des mutmaßlichen Täters hätte verhindert werden können, hat mich besonders entsetzt“, betonte die Ministerin. Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund müsse akribisch und schnell geprüft werden, wem in diesem Zusammenhang Versäumnisse vorzuwerfen seien. Die Generalstaatsanwaltschaft in Düsseldorf hat den Fall inzwischen an die Staatsanwaltschaft Krefeld übertragen.
Der Bluttat war ein Termin beim Amtsgericht vorausgegangen, bei dem der spätere Todesschütze Erol P. um das Besuchsrecht für seine drei Kinder stritt. Obwohl bei der Staatsanwaltschaft ein Haftbefehl wegen mutmaßlicher Beteiligung an einer Vergewaltigung gegen ihn vorlag und der Richter darüber informiert worden war, konnte der 38-Jährige das Amtsgericht in Mönchengladbach unbehelligt verlassen.
Wenig später erschoss P. seine von ihm getrennt lebende Frau und die gemeinsame Tochter auf offener Straße. „Die Ermittler prüfen nun, ob der Anfangsverdacht einer fahrlässigen Tötung gegen Justizbedienstete besteht“, sagte ein Sprecher der Justizministerin.
Soviel scheint festzustehen: Die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach rief nicht die Polizei, als sie Stunden vor dem Doppelmord die Information bekam, dass P. sich im Familiengericht aufhielt. Der Sprecher des Landgerichts Mönchengladbach räumte gegenüber unserer Redaktion ein, die Information sei bei der Staatsanwaltschaft „tatsächlich steckengeblieben“.
Unabhängig davon erhob der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) am Dienstag schwere Vorwürfe gegen den Familienrichter. Dieser hätte selbst die Polizei oder die Justizwachtmeister im Gerichtsgebäude rufen müssen, um den Verdächtigen sofort vorläufig festnehmen zu lassen, sagte der Vorsitzende des BDK in NRW, Wilfried Albishausen. „Über die Staatsanwaltschaft zu gehen, war zu umständlich und zeitraubend. Das muss auch ein Zivilrichter erkennen.“
Die Anwältin des Opfers, die Düsseldorfer Juristin Gülsen Celibi, erklärte, sie habe den Richter sogar anweisen müssen, wenigstens die zuständige Staatsanwältin über den Haftbefehl zu informieren. Der Richter konnte aber offenbar nicht selbst mit der Beamtin sprechen und hinterließ die Nachricht bei einer Mitarbeiterin der Geschäftsstelle.
Es könnte nicht die einzige Panne der Justizbehörden in diesem Fall gewesen sein. Wie unsere Zeitung erfuhr, hatte die Staatsanwaltschaft zwar bereits Mitte Februar den Haftbefehl gegen Erol P. erlassen, den Niederländer türkischer Herkunft bis zum Tag der Tat aber nicht zur Fahndung ausgeschrieben: Im Polizeicomputer tauchte Erol P. deshalb nicht auf.
- RP ONLINE
- Kontakt
- AGB
- DATENSCHUTZ
- Impressum







