Mönchengladbach: Doppelmord: Buch gestoppt
VON INGE SCHNETTLER UND INGRID KRÜGER - zuletzt aktualisiert: 14.05.2008Mönchengladbach (RPO). Anwältin Gülsen Celebi hat ein Buch über die Hintergründe des Falls Erol P. geschrieben, der Frau und Tochter erschossen hat. Weil darin zu viel Intimes steht, hat die Schwester des Opfers den Verkauf untersagen lassen.
Gülsen Celebi und Uta Glaubitz haben ein Buch geschrieben – ein Buch, das schon vor seinem Erscheinen für Aufsehen sorgt. Und dessen Auslieferung jetzt per einstweiliger Verfügung gestoppt wurde. Die Rechtsanwältin Gülsen Celebi war im spektakulären Prozess um den Doppelmord von Rheydt als Nebenklägerin aufgetreten, Uta Glaubitz stand während des Prozesses immer an ihrer Seite.
Beide genossen es offenbar, im Rampenlicht zu stehen, Interviews boten sie gern auch von sich aus an. Der Mitte Februar zu lebenslanger Freiheitsstrafe und anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilte Erol P. hatte auf offener Straße seine Frau Rukiye und die 18-jährige Tochter erschossen.
Buchverbot
Ordnungsgeld Das Gericht setzte ein Ordnungsgeld bis zu 250 000 Euro fest, sollten die Autorinnen und der Verlag sich dem Buchverbot widersetzen.
Ordnungshaft bis zu sechs Monaten kann das Gericht beschließen, wenn das Buch „Kein Schutz, nirgends“, erschienen in München, veröffentlicht, ausgeliefert oder vertrieben wird.
Tragische Geschichte der Familie
Die beiden Autorinnen beschreiben in ihrem Buch „Kein Schutz, nirgends“ die tragische Geschichte der Familie P.. Auch Privates und Intimes soll geschildert werden. Vor allem aus dem Leben einer Schwester der ermordeten Rukiye, die im Buch Elif genannt wird. Deshalb hat Rechtsanwältin Hiltrud Hören, die „Elif“ vertritt, die Auslieferung des Buches verhindert.
Ihr Vorwurf: „Die Veröffentlichung privatester Dinge aus dem Leben meiner Mandantin geschah ohne ihr Wissen und ohne ihre Genehmigung“, sagt Hiltrud Hören.
Ihre Mandantin sei zutiefst darüber betroffen, dass die Düsseldorfer Rechtsanwältin Gülsen Celebi, die sich ausdrücklich für Frauen mit Migrationshintergrund und insbesondere für die Rechte türkischer Frauen einsetzt, ihre Menschenwürde mit Füßen trete. Nachdem Hiltrud Hören die beiden Autorinnen vergeblich aufgefordert hatte, das 250 Seiten starke Buch zurückzuziehen, zog sie, so ören, die Notbremse und schaltete das Gericht ein.
Gülsen Celebi hatte tiefe Einblicke in das Leben der Familie P.. In einem Sorgerechtsstreit hatte sie Ehefrau Rukiye gegen ihren damaligen Ehemann Erol P. vertreten. Nach deren Ermordung trat sie vor dem Mönchengladbacher Schwurgericht als Nebenklägerin für deren Schwester auf. Auch das Schicksal einer anderen Schwester Rukiyes, die von Erol P. vergewaltigt wurde, wird im Buch beschrieben.
Die einstweilige Verfügung betrifft sowohl die beiden Autorinnen Gülsen Celebi und Uta Glaubitz als auch der Verlag Random House GmbH: Das Buch darf in der vorliegenden Form weder veröffentlicht noch ausgeliefert noch vertrieben werden. Die Entscheidung der 10. Zivilkammer ist zwar kein Gesamtverbot. Aber sie untersagt einzelne Passagen, die Angaben zur Privat- und Intimsphäre der Schwester der Ermordeten machen.
Gülsen Celebi hat inzwischen Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung eingelegt. Sie hält es für unmöglich, dass die Schwester der Ermordeten nichts von der Entstehung des Buches wusste.
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