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Mönchengladbach: Doppelmord-Prozess: Angeklagter schweigt

zuletzt aktualisiert: 29.10.2007 - 16:51

Mönchengladbach (RPO). Sieben Monate nach dem Doppelmord an seiner Frau und Tochter muss der 39-jährige Erol P. seit heute vor dem Landgericht in Mönchengladbach verantworten. Er soll die beiden 38 und 18 Jahre alten Frauen laut Anklage unmittelbar nach einem Sorgerechtstermin auf offener Straße mit mehreren Kopfschüssen getötet haben. Sein zwölfjähriger Sohn habe in letzter Sekunde hinter einem Auto vor den Schüssen in Deckung gehen können. Das jüngste Kind, eine Neunjährige, konnte sich in einen Hausflur flüchten.

Beamte der Kriminalpolizei untersuchen den Tatort an der Frankenstraße nach dem Mord an der 38-Jährigen und ihrer 18-jährigen Tochter. Foto: RPO

Als Motiv geht die Staatsanwaltschaft von einem "verletzten Machtanspruch" aus. Der 39-Jährige türkischer Abstammung habe seiner Frau nach der Trennung nicht die gemeinsamen 18, zwölf und neun Jahre alten Kinder überlassen wollen, hieß es in der Anklageschrift. Er sei so wütend darüber gewesen, dass er der Familie nach dem Gerichtstermin mit einer Pistole vor der Wohnung aufgelauert habe. Zum Prozessauftakt wollte sich der Angeklagte, der sich eine Stunde nach der Tat auf einer Polizeistation gestellt hatte, nicht zu den Vorwürfen äußern.

In früheren Vernehmungen hatte er laut Staatsanwaltschaft zugegeben, am 9. März auf seine Frau und älteste Tochter geschossen zu haben. Er bestritt allerdings, auch versucht zu haben, seine beiden jüngeren Kinder zu töten. Laut Gerichtssprecher verweigerte er bislang eine Untersuchung durch einen psychiatrischen Gutachter. Der Prozess wurde kurz nach der Anklageverlesung vertagt.

Um die Opfer wurde an der Frankenstraße getrauert. Foto: RPO

Nach dem Doppelmord im März war eine Diskussion darüber entbrannt, ob das Verbrechen hätte verhindert werden können. Die Anwältin der Frau hatte nach eigenen Angaben vor Beginn des Gerichtstermins darauf aufmerksam gemacht, dass ein Haftbefehl gegen den bereits mehrfach gewalttätigen Mann existiere. Der 39-Jährige hatte den Gerichtssaal nach dem Sorgerechtstermin dennoch als freier Mann verlassen können.

Das Landgericht erklärte hingegen, ein Haftbefehl habe dem Richter nicht vorgelegen. Die Anwältin hätte dem Gericht nur ein Schreiben der Staatsanwaltschaft gezeigt, wonach ein Haftbefehl vollsteckt werden sollte, falls der Mann seine von ihm getrennt lebende Ehefrau erneut belästigen sollte.

Wegen Mordes und versuchten Mordes droht dem 39-Jährigen nun eine lebenslange Freiheitsstrafe. Die Staatsanwaltschaft strebt zusätzlich eine Sicherheitsverwahrung an. Angesetzt sind zunächst neun Verhandlungstage. Gehört werden sollen über 25 Zeugen; ein Urteil wird frühestens Ende November erwartet.

Quelle: ap

 
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