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Mönchengladbach: Doppelmord vor Gericht

VON GABI PETERS - zuletzt aktualisiert: 26.09.2007

Mönchengladbach (RPO). Am 29. Oktober wird einer der spektakulärsten Mordfälle vor Gericht verhandelt. Im März hatte der per Haftbefehl gesuchte Erol P. seine Frau und Tochter auf offener Straße erschossen. Die Tragödie löste einen Beinahe-Skandal aus.

Um die Opfer wurde an der Frankenstraße getrauert. Foto: RPO

Die tödlichen Schüsse fielen am Morgen an der Frankenstraße in Rheydt: Rukiye P. wollte gerade mit ihren drei Kindern den Hausflur zu ihrer Wohnung betreten, als ihr Ehemann abdrückte. Die erste Pistolenkugel traf Rukiye P. durch den Arm hindurch in den Oberkörper. Kaltblütig soll Erol P. seinen Fuß auf den zusammengesunkenen Körper seiner Frau gesetzt und zwei weitere Male auf sie geschossen haben. Das Opfer starb im Hausflur. Nach den Ermittlungen zielte Erol P. als nächstes auf seinen 13-jährigen Sohn. Doch ihm gelang – wie der kleinsten Tochter (9) – die Flucht. Die 18-jährige Derya sollte sterben. Der Vater richtete die Waffe auf sie. Die beiden Kopfschüsse trafen die ältere Tochter aus nächster Nähe. Das ergab die Obduktion.

Info

Verhandlung

Anklage Zweifachen Mord sowie einen Mordversuch wirft der Staatsanwalt Erol P. vor. Der 39-jährige soll am 9. März Ehefrau und Tochter in Rheydt erschossen und auf seinen Sohn gezielt haben.

Folgende Termine sind angesetzt: 29. Oktober, 9.15 Uhr, 7. und 14. November, 9.15 Uhr, 19. und 20. November. 12 Uhr, 21., 26., 28., und 29. November, 9.15 Uhr.

Übersteigerter Machtdrang

Für den Staatsanwalt war es Mord aus Heimtücke. Erol P. wollte töten – „aus übersteigertem Geltungs- und Machtdrang“. Seine Frau hatte sich von ihm getrennt. Das wollte er nicht hinnehmen. Lange Zeit soll er deshalb schon seine Familie drangsaliert und bedroht haben. Im März nach einer Gerichtsverhandlung, in der es um das Umgangsrecht mit den Kindern ging, nahm das Familiendrama ein blutiges Ende. Dass bei der Verhandlung keine Einigung gefunden wurde, habe Erol P. so wütend gemacht, dass er sich entschloss, seine Familie zu töten, so die Staatsanwaltschaft.

Im Mai war die Anklage erhoben worden, jetzt stehen die Termine fest, an denen sich der 39-jährige Niederländer türkischer Herkunft vor Gericht wegen zwei Morden und eines versuchten Mordes verantworten muss. Wegen der Kaltblütigkeit der Taten strebt die Anklage sogar eine Sicherheitsverwahrung an. Erol P. war schon vor den tödlichen Schüssen auffällig geworden – wegen Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Bedrohung. Mehr als 25 Zeugen sollen ab 29. Oktober vor dem Landgericht zu der Tat im März aussagen, die nach den Ermittlungen einer Hinrichtung gleichkam.

Erol P. hatte bei seinen ersten Vernehmungen zugegeben, Frau und Tochter getötet zu haben. Dass er auf seine jüngeren Kinder gezielt habe, streitet er ab. Die Bluttat hatte bundesweit Aufsehen erregt: Sogar NRW-Justizminsterin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) schaltete sich ein, weil der Gladbacher Staatsanwaltschaft Fehler vorgeworfen wurden. Denn gegen Erol P. wurde schon vor der Tat ein Haftbefehl erlassen, weil er seine Schwägerin vergewaltigt haben soll. Doch der 39-Jährige war nicht zur Fahndung ausgeschrieben worden. Ein tödliches Versäumnis? „Der tragische Tod der beiden Frauen war mithin für keinen der Beteiligten vorhersehbar“, erklärte die mit den Ermittlungen beauftragte Krefelder Staatsanwaltschaft am Ende ihrer Untersuchungen.

Quelle: RP

 
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