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Mönchengladbach: Droht eine Klagewelle?

VON CAROLA SIEDENTOP - zuletzt aktualisiert: 01.08.2008

Mönchengladbach (RPO). Zehn Giesenkirchen haben – offenbar über Jahre – zu hohe Straßengebühren bezahlt. Die Stadt hatte sie falsch berechnet. Zurück bekommen Sie aber nur ihren Anteil für 2008. Für den Rest müssten sie vor Gericht ziehen.

 Foto: Detlef Ilgner
Foto: Detlef Ilgner

Zunächst war der Brief von der Stadtverwaltung erfreulich: Rund 180 Euro bekam die Familie zurückbezahlt, weil ihr irrtümlich zu hohe Straßenreinigungs- und Winterdienstkosten berechnet worden waren. Für bestimmte Straßenabschnitte hätten gar keine Gebühren erhoben werden dürfen. Geld zurück gibt es aber nur für 2008. „Wir können aber allein acht Jahre nachweisen, in denen wir zuviel bezahlt haben“, sagt ein betroffener Anwohner.

Als er von der Stadt eine Rückzahlung forderte, gab es eine Überraschung: Die Stadt bestätigt zwar, das auch in den Jahren zuvor zuviel abgezogen wurde – zahlt aber nicht. Dafür müsste der Bürger vor Gericht ziehen. Aussicht auf Erfolg hat das laut Juristen kaum. „Recht haben und Recht bekommen sind eben zwei Dinge“, meint der Giesenkirchener.

Info

Prozesse und Gesetze

2007 Rund 550 Prozesse wurden gegen die Stadt geführt, 258 Klagen/Eilanträge kamen neu hinzu.

2006 waren es 440 laufende Prozesse und 140 neue Fälle.

Das Widerspruchsrecht wurde mit dem Gesetz zum Bürokratieabbau II abgeschafft. Dadurch sollen Bürger schneller als bislang zu ihrem Recht kommen.

Insgesamt zehn Anwohner der Straße Am Reiherfeld in Giesenkirchen sind von den falschen Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren betroffen. Das Prinzip gilt aber für alle Bürger in ähnlichen Fällen. „Das entspricht der geltenden Rechtsprechung. Der Bürger kann nicht mehr Widerspruch einlegen, er muss klagen“, sagt Wolfgang Speen, Sprecher der Stadt. Grundlage ist das Gesetz zum Bürokratieabbau, das im November vergangenen Jahres in Kraft trat. Es gilt für die meisten der Bescheide, die die Stadt an Privatleute oder Unternehmen verschickt.

„Wenn man sofort klagen muss, ist das natürlich mit entsprechenden Kosten verbunden“, sagt Rechtsanwältin Veronika Heuser aus der Kanzlei Dr. Backes. Dabei hat die Bereitschaft, gegen die Stadt vor Gericht zu ziehen, bereits 2007 gewaltig zugenommen. Bürger führen Prozesse wegen zu hoher Gebühren, nicht erteilter Baugenehmigungen oder sogar ungerechter Schulnoten – die Stadt gewinnt zu 90 Prozent.

Unverständnis verursacht bei den Anwohnern nicht nur die rechtliche Grundlage, auf der die Stadt handelt, sondern auch der Umgang mit den Bürgern. „Als ich beim Steueramt angerufen habe, wurde ich richtig abgekanzelt. So geht man nicht mit Bürgern um“, erklärt eine Anwohnerin. Andere Betroffene hatten an die Stadt zwei Briefe geschrieben, in denen sie darauf aufmerksam machten, dass ihr auch noch Rückzahlungen aus den Jahren zuvor zustehen. Es dauerte fast vier Monate, bis die Verwaltung antwortete.

Zurück kam ein Brief, der mehr einer komplizierten Rechtsbelehrung gleicht. Darin heißt es, dass es im Ermessen der Verwaltung liegt, ob zurückgezahlt wird. Außerdem würden nicht alle Abgabepflichtigen gleich behandelt, unabhängig davon, ob sie das Risiko eines Widerspruchs- oder Klageverfahrens auf sich genommen haben. Das bedeutet: Es gibt bereits Bürger, die gegen die Stadt geklagt haben. In diesen Fällen ist die Stadt verpflichtet, zu handeln – „und auch zu zahlen, wenn die Klage Erfolg hatte“, erklärt Veronika Heuser.

In dem Schreiben der Stadt steht auch, dass pauschale Rückzahlungen dazu führen könnte, dass die „Einnahme- bzw. Planungssicherheit der kommunalen Haushalte nur noch eingeschränkt bestünde“. „Für mich bedeutet das: die Stadt plant mit Geld, das ihr nicht zusteht“, meint ein Anwohner.

Quelle: RP

 
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