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Mönchengladbach: Droht Erol P. Sicherheitsverwahrung?

VON INGRID KRÜGER - zuletzt aktualisiert: 23.01.2008

Mönchengladbach (RPO). Bisher hatte Erol P. das Geschehen im Rheydter Doppelmord-Prozess vor dem Mönchengladbacher Schwurgericht stets aufmerksam verfolgt. Gestern war das anders. Der 39-jährige Angeklagte der am 9. März vorigen Jahres Frau und Tochter auf offener Straße mit mehreren Schüssen quasi exekutiert hat, saß gestern blass und nahezu teilnahmslos auf der Anklagebank.

Gewissenskonflikte entbinden gläubige Menschen nicht unbedingt von beruflichen Aufgaben, entschied das Freiburger Arbeitsgericht.  Foto: ddp, ddp
Gewissenskonflikte entbinden gläubige Menschen nicht unbedingt von beruflichen Aufgaben, entschied das Freiburger Arbeitsgericht. Foto: ddp, ddp

Dabei war der gestrige Zeugenauftritt einer Psychotherapeutin in einem Beweisantrag von der Verteidigung gefordert worden. Doch was die 37-Jährige aussagte, konnte Erol P. ganz und gar nicht gefallen. Und die Aussage könnte für den Angeklagten, dem der Staatsanwalt heimtückischen Doppelmord und Vergewaltigung vorwirft, gravierende Folgen haben. Wie an den beiden letzten Verhandlungstagen, ging es auch gestern vor allem um die Vergewaltigungsanklage. Wäre dem 39-Jährigen auch diese Tat nachzuweisen, könnte dem Mann mit der niederländisch-türkischen Staatsangehörigkeit am Ende die Sicherungsverwahrung drohen.

Erol P. soll die Schwester seiner getöteten Ehefrau vergewaltigt haben, was dieser bisher allerdings hartnäckig bestritten hat. Außerdem hat er behauptet, dass sich die Verwandte niemals der Psychotherapeutin anvertraut habe.

Zeugin widersprach Angeklagtem

Allerdings bestätigte die Zeugin gestern mitnichten, was der Angeklagte behauptet hatte. „Die Frau kam in meine Praxis zu mehreren therapeutischen Probesitzungen und hat mir die sexuellen Übergriffe des Schwagers geschildert“, erinnerte sich die Psychotherapeutin sinngemäß. An einem Vormittag sei der Angeklagte an der Wohnungstür der Patientin aufgetaucht. Überrascht habe sie ihm geöffnet. Ihr Ehemann sei nicht zu Hause gewesen. Der Verwandte habe sie überwältigt, ihr die Kleider vom Leib gerissen und sie auf den Boden geworfen. Er habe sie gewürgt, im Schambereich berührt und geküsst.

Sie habe laut geschrien, sich gewehrt und den Angeklagten dabei auch gebissen. „So hat es mir die Frau in meiner Praxis berichtet“, war sich die Zeugin gestern im Gerichtssaal sicher. Drei Monate später hat die Schwägerin Erol P. angezeigt. Von der Anklagebank kam gestern keinerlei Widerspruch, nur Schweigen.

Am 12. Februar sollen Staatsanwalt, Nebenkläger und Verteidiger plädieren. So beschloss es gestern das Gericht. Dabei werden die Ergebnisse eines psychiatrischen Gutachtens eine entscheidende Rolle spielen. „Erol P. ist strafrechtlich voll verantwortlich“, so heißt es im Gutachten. Außerdem habe der Angeklagte nicht im Affekt gehandelt, als er aus nächster Nähe auf Frau und Tochter schoss.

Zwei Tage später, am 14. Februar, will das Gericht das Urteil gegen Erol P. verkünden.

Quelle: RP

 
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