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Mönchengladbach: Elfjährige zeigte ihren Vater an

VON INGRID KRÜGER - zuletzt aktualisiert: 13.05.2009

Mönchengladbach (RPO). Wegen gefährlicher Körperverletzung seiner Tochter hat das Jugendschöffengericht Dienstag einen Vater zu drei Jahren Haft verurteilt. Das Mädchen hatte sich in Rheydt bei der Polizei gemeldet: "Ich kann nicht mehr."

Das Verwaltugnsgericht urteilte sexuelle Anspielungen als schwere Dienstvergehen.  Foto: rpo
Das Verwaltugnsgericht urteilte sexuelle Anspielungen als schwere Dienstvergehen. Foto: rpo

An einem Novembertag vergangenen Jahres schlich sich die Elfjährige heimlich aus der Wohnung, in der sie damals mit dem Vater und der zwölf Jahre alten Schwester lebte. Bei der Polizei am Rheydter Bahnhof erklärte das mutige Mädchen sinngemäß: "Hier bin ich, ich kann nicht mehr." Sie zeigte den Vater an. Er habe sie wochenlang mit Faustschlägen und Tritten misshandelt.

"Ich war doch lieb"

Dienstag musste sich der Vater des Mädchens vor dem Mönchengladbacher Jugendschöffengericht verantworten. Die Staatsanwältin warf dem Mönchengladbacher (44) vor, sein Kind immer wieder gequält und geschlagen zu haben. "Es wird schon stimmen, wie meine Tochter ausgesagt hat", gab der Angeklagte gestern zu. Aber er könne sich nicht so richtig erinnern. Er habe Amphetamine genommen und deshalb unter tagelanger Schlaflosigkeit gelitten. Eigentlich seien die Kinder sein Leben gewesen. Vielleicht habe die Tochter auch ein bisschen übertrieben, gab der Mann zu bedenken.

Info

Strafmaß

Misshandlung von Schutzbefohlenen Wer eine Person unter 18 Jahren, die seiner Fürsorge untersteht, roh misshandelt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft, so das Gesetz.

Gefährliche Körperverletzung Wer die Körperverletzung mit einem gefährlichen Werkzeug begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

Doch diesen Eindruck konnte man gestern nicht gewinnen, als die Vernehmung des Opfers durch eine Videoübertragung im Gerichtssaal bekannt wurde. Überzeugend schilderte die Elfjährige im Vernehmungszimmer das Martyrium, das ihr der Vater bereitet habe. "Er hat mich getreten und geschlagen, ins Gesicht, an Arme und Beine", so die Aussage des Kindes. Einmal habe er sogar mit einer Eisenstange zugeschlagen. "Und ich war doch lieb", erklärte sie damals der Richterin. Immer wieder habe der Vater versprochen: "Keine Gewalt mehr" und habe sich bei ihr entschuldigt. "Papa, du wolltest doch nicht mehr schlagen", habe sie ihm gesagt. Vergeblich. Wenn der Hartz-IV-Empfänger in Wut geriet und Probleme mit seiner Freundin hatte, habe der Vater vergessen, "dass wir seine Kinder sind". Die zwölf Jahre alte Schwester habe er früher ebenfalls geschlagen. Doch das müsse die Schwester selbst erzählen. Aber die Zwölfjährige verweigerte die Aussage.

Im Krankenhaus entdeckten die Ärzte etwa 50 Hämatome am Körper des Kindes. Viele davon waren älteren Datums. Auch ein rechtsmedizinischer Gutachter war überzeugt, dass die Verletzungen mit den Aussagen des Opfers übereinstimmen und von stumpfer Gewalt herrühren. Der Angeklagte stand nicht zum ersten mal vor Gericht. Dessen Vorstrafenregister enthält 19 Eintragungen. Zuletzt war er wegen Körperverletzung zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden, weil er die Ex-Ehefrau angegriffen hatte. Aber er hatte sich damals offenbar um die beiden Töchter gekümmert und an einem Antigewalt-Training teilgenommen.

Diesmal war von Bewährung keine Rede mehr. Die Elfjährige will ihren Vater nicht mehr sehen. Die Schwestern leben in einem Kinderheim. Der Vater muss für drei Jahre hinter Gitter.

Quelle: RP

 
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