Mönchengladbach: Erol P.: „Keine Vergewaltigung“
VON INGRID KRÜGER - zuletzt aktualisiert: 17.01.2008Mönchengladbach (RPO). Im Mordprozess vor dem Mönchengladbacher Schwurgericht reagierte Erol P. gestern zunehmend gereizt. Dabei ging es um die Glaubwürdigkeit einer Belastungszeugin. Im Dezember hatte der 39-Jährige bereits zugegeben, Ehefrau und Tochter aus nächster Nähe erschossen zu haben.
Nach einem familienrechtlichen Streit war der Mann ausgerastet. Seitdem geht es für den Angeklagten um heimtückischen Mord. Doch eine weitere Anklage wirft ihm außerdem Vergewaltigung einer Schwägerin vor., was er jedoch vehement bestreitet. Das ist kein Wunder. Wäre auch diese Tat nachweisbar, könnte dem Mann zudem die Sicherungsverwahrung drohen. Schließlich hatte ein psychiatrischer Gutachter dem Angeklagten volle strafrechtliche Verantwortlichkeit und Wiederholungsgefahr attestiert.
Die Schwägerin sage nicht die Wahrheit, hatte sich Erol P. zum Vergewaltigungsvorwurf verteidigt und ungerührt ergänzt: „Mit der hatte ich Sex, wann immer es möglich war.“ Dass die Schwägerin ihn zu Unrecht belastet habe, wollte der Angeklagte gestern mit der Vorführung eines Videofilmes beweisen. Dabei wurden Szenen aus dem Familienleben von Erol P. gezeigt. Auf dessen Frage an die Schwägerin, warum sie sich nicht zu ihm auf die Couch setze, soll die Schwägerin sinngemäß geantwortet haben, ob er Angst habe, sie könnte wieder eine Massage haben wollen.
Schließlich habe die Frau in der früheren Zeugenaussage erklärt, sie sei niemals von Erol P. massiert worden und schon gar nicht unbekleidet. Zuschauer und Angeklagter mussten gestern den Saal verlassen, als sich die Schwägerin zu dem Video aus dem Wohnzimmer der Familie äußerte. Mit der Massage habe sie Erol P. selbst gemeint. „Der und dessen Verwandter sollten damals massiert werden“, so die Frau. Tatsächlich war auf dem Film der Verwandte zu sehen, der sich gerade entkleidete. Es habe sich damals nur um dessen Haarschnitt gehandelt. „Oder haben Sie eine Massage gesehen“, wandte sich der Angeklagte sichtlich wütend an das Gericht.
- RP ONLINE
- Kontakt
- AGB
- DATENSCHUTZ
- Impressum







