Mönchengladbach: Erol P. sollte Besuchsrecht behalten
VON RALF JÜNGERMANN UND GABI PETERS - zuletzt aktualisiert: 17.03.2007Mönchengladbach (RPO). Das Mönchengladbacher Jugendamt hatte nach Informationen der RP vor dem Prozess des Familiengerichts empfohlen, dass Erol und Rukiye P. das gemeinsame Sorgerecht über ihre Kinder behalten.
Die Kinder sollten ihren Vater ein Wochenende pro Monat in Holland besuchen dürfen. Vor einer Woche hatte Erol P. seine Frau und seine 18-jährige Tochter Derya unmittelbar nach dem Prozess auf offener Straße erschossen. Die städtische Pressestelle mochte gestern nur bestätigen, dass das Jugendamt in das Verfahren involviert war. Weitere Aussagen wollte sie noch nicht zu diesem Fall machen.
Unterdessen hat der Familienrichter Rückendeckung vom Gericht und dem Mönchengladbacher Anwaltsverein bekommen. Gerichtssprecher Joachim Banke erklärte gestern, nach interner Prüfung sei man davon überzeugt, dass dem Familienrichter kein Vorwurf zu machen sei. Die rechtlichen Voraussetzungen, Erol P. selbst zu verhaften, habe es nicht gegeben. Diese Möglichkeit hätte der Richter gehabt, wenn der Mann seine Frau während des Prozesses bedroht hätte. Das allgemeine Verhaftungsrecht greife nur, wenn jemand auf frischer Tat ertappt werde. Zudem habe der Haftbefehl nur für den Fall gegolten, dass Erol P. seine Frau erneut belästige. „Insofern hat der Familienrichter genau das Richtige getan: nämlich die ermittelnde Staatsanwaltschaft informiert“, so Joachim Banke.
Auch der Mönchengladbacher Anwaltsverein fordert auf, nicht dem Richter „voreilig und einseitig die Schuld zuzuweisen“. Dies stehe auch der Düsseldorfer Anwältin nicht zu. Es handle sich um eine Verkettung schicksalhafter Umstände, die unvorhersehbar gewesen seien, schreibt F. Manfred Koch, Vorsitzender des Anwaltsvereins.
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