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Mönchengladbach: Es hat sich ausgequalmt

VON CAROLA SIEDENTOP - zuletzt aktualisiert: 01.07.2008

Mönchengladbach (RPO). Ab Dienstag darf in Kneipen und Restaurants nicht mehr geraucht werden. Die Lösung sehen viele Wirte in der Gründung von Raucherclubs. Das Ordnungsamt wird Beschwerden nachgehen, aber keine Kontrollen durchführen.

Info

Das Gesetz

Verbot In Jugendheimen, Schulen, Kindergärten und andere Bildungseinrichtungen sowie auf dem gesamten Gelände ist das Rauchen seit Januar verboten. Ab heute gilt es auch für Gaststätten.

Strafe Bei Verstößen drohten Wirten, aber auch den Gästen Strafen zwischen fünf und 1000 Euro. Ausschlaggebend sind die Umstände des Verstoßes im Einzelfall. Wer öfter beim verbotenen Rauchen in Kneipen erwischt wird, musswarscheinlich tiefer in die Tasche greifen.

Seit Dienstag gilt das Nichtraucherschutzgesetz. Wenn gegen Abend die ersten Gäste in Ecki’s Kneipe kommen, wird trotzdem weitergequalmt. Allerdings haben nur noch Vereinsmitglieder Zutritt. Sie eint, dass sie weiterhin eine Zigarette zu ihrem Bier möchten – oder, dass ihnen der Qualm zumindest nichts ausmacht. Wirt Eckehard Kerber lässt seine Gäste ihre Mitgliedschaft unterschreiben, gibt ihnen eine Eintrittskarte, und schon darf in der Kneipe geraucht werden. Für den Gastwirt ist diese Lösung wirtschaftlich überlebenswichtig: „Meine Kunden sind zu 80 Prozent Raucher. Bei einem Verbot wäre meine Existenz bedroht“, sagt er.

Als Vereinsmitglied weiterrauchen

So wie Eckehard Kleber werden heute viele Gastwirte in der Stadt verfahren: „Wer keinen gesonderten Raucherbereich hat, wird kurzfristig einen Verein gründen“, berichtet Kleber, Sprecher des Wirte-Stammtischs der Stadt. Schützenhilfe gab’s dafür vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga), der seinen Mitgliedern alle wichtigen Unterlagen zur Vereinsgründung zur Verfügung stellte.

Der Ordnungsdienst der Stadt will heute nicht durch die Gaststätten patroullieren, um das Rauchverbot zu kontrollieren. „Fallen bei allgemeinen Kontrollen, etwa bei Jugendschutzstreifen, Verstöße gegen das Rauchverbot auf, wird der Ordnungsdienst aber reagieren“, sagte Stadtsprecher Dirk Rütten. Das gilt auch, wenn sich Bürger über Verstöße beschweren oder Anzeige erstatten sollten.

Die Hoffnung auf eine dauerhafte Lösung haben die Gastronome aber noch nicht aufgegeben. „Die meisten haben sich entschlossen, abzuwarten. Die Rechtslage ist unsicher“, sagt Andreas Graf, Vorsitzender des Dehoga Nordrhein. Sie warten ab, ob es nicht doch noch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts gibt. Dann könnte das Rauchen zumindest in Einraum-Gaststätten, also den typischen Eckkneipen, erlaubt werden.

Die Wirte könnten wählen, ob sie ein Lokal für Raucher oder Nichtraucher haben wollen – je nachdem, welchen Kundenstamm sie haben. „Ich hoffe, dass es so kommen wird“, sagt Graf. Ansonsten, so fürchtet er, werde ein Drittel der betroffenen Betriebe in die Insolvenz gehen.

Seinen Gastraum umgebaut hat kaum einer der Mönchengladbacher Wirte, um einen abgegrenzten Raucherbereich zu schaffen. „Viele können sich diese Investition auch gar nicht leisten. Und es kann sein, dass sich der Umbau ein paar Wochen später als unnötig erweist, weil die Entscheidung fällt, dass die Wirte selbst entscheiden können“, erklärt Graf.

Für die Betreiber von größeren Gaststätten, Restaurants oder Hotels wird sich heute kaum etwas ändern: Viele haben sich längst darauf eingerichtet, separate Raucherräume geschaffen und das Rauchen im Restaurantbereich untersagt.

Quelle: RP

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