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Mönchengladbach: Ex-Galerist ist aus der Haft

VON GABI PETERS - zuletzt aktualisiert: 12.11.2008

Mönchengladbach (RPO). Der Kunstkenner, der im Mai vergangenen Jahres bereits zum zweiten Mal wegen sexuellen Kindesmissbrauchs verurteilt worden war, ist wieder auf freiem Fuß. Der Wiederholungstäter hat seine zweite Haftstrafe abgesessen.

16 Fälle von schwerem sexuellen Kindesmissbrauch konnte das Gericht der ehemaligen Lichtfigur der Kunstszene im ersten Prozess nachweisen.   Foto: RPO
16 Fälle von schwerem sexuellen Kindesmissbrauch konnte das Gericht der ehemaligen Lichtfigur der Kunstszene im ersten Prozess nachweisen. Foto: RPO

Der Kindesmissbrauch des Mannes, der sich in seiner Gladbacher Galerie gerne mit Prominenten umgab, gilt als einer der größten Skandale in der Stadt. Selbst erfahrene Anwälte im Sexualstrafrecht und die hartgesottensten Ermittler der Polizei erschauderten vor Ekel angesichts der perversen Sexualpraktiken, die der Ex-Galerist an seinen kindlichen Opfern vornahm.

Autor pornographischer Schriften

Vor seiner Verhaftung am 25. Juni 2001 hätte wohl niemand dem eloquenten und intelligenten Kunsthändler solche abartigen Gräueltaten zugetraut, deretwegen er später einmal zu viereinhalb und dann noch einmal zu zwei Jahren Haft verurteilt werden sollte. Später empfanden viele Mönchengladbacher die Strafen für den Kunstkenner als viel zu milde.

Info

Zweimal verhaftet

Am 25. Juni 2001 wurde der Galerist verhaftet

Am 3. Juni 2002 begann der Prozess vor dem Landgericht Mönchengladbach

Im Frühjahr 2005 wurde er auf Bewährung freigelassen

Im Herbst 2005 wurde er erneut verhaftet

16 Fälle von schwerem sexuellen Kindesmissbrauch, bei denen zum Teil auch Fäkalien eine Rolle spielten, konnte das Gericht der ehemaligen Lichtfigur der Kunstszene und dem Verfasser pornographischer Schriften, die längst auf dem Index stehen, im ersten Prozess nachweisen. Dem redegewandten und dominanten Mann war es sogar gelungen, die Mütter seiner kleinen Opfer in die Misshandlungen einzubeziehen. Eine Mutter gab später vor Gericht an, dass sie dem Mann hörig gewesen sei.

Der Gutachter im ersten Prozess hatte noch an eine geringe Rückfallwahrscheinlichkeit im Fall des Ex-Galeristen geglaubt. Der Mann sei intelligent genug, die Konsequenzen eines erneuten Kindesmissbrauchs zu erkennen. Vielleicht war auch das der Grund, weshalb der Kunstkenner im Frühjahr 2005 vorzeitig aus der Haft entlassen wurde. Doch kaum war er aus dem Gefängnis, da suchte er sich auch schon das nächste Opfer aus: eine 13-Jährige aus Norddeutschland. Der Mann lernte das Mädchen im Internet-Chat kennen, traf sich mit ihm, tauschte Zärtlichkeiten aus und zeigte ihm pornografische Bilder.

Wegen des Rückfalls beantragte die Staatsanwältin diesmal Sicherungsverwahrung. Wäre dem stattgegeben worden, wäre der Ex-Galerist, dem der Gutachter diesmal eine „schwere Persönlichkeitsstörung“ bescheinigte, nie frei gekommen. Doch obwohl der Angeklagte im zweiten Prozess in Oldenburg als „pervers und im höchsten Maße gefährlich“ eingestuft wurde, lautete das Urteil am Ende: zwei Jahre Haft ohne Bewährung. Sicherungsverwahrung oder Psychiatrie wurden nicht angeordnet. Der Ex-Galerist ist ein freier Mann.

Quelle: RP

 
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