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Mönchengladbach: Fahrgast beschimpfte Schaffner als Nazi

VON INGRID KRÜGER - zuletzt aktualisiert: 17.03.2010 - 16:39

Mönchengladbach (RPO). Zu einem lautstarken Streit zwischen einem Zugbegleiter und einem Fahrgast war es am 27. Juni 2009 auf der Bahnfahrt Mönchengladbach nach Rheydt gekommen. Dabei ging es um das offenbar beliebte, aber verbotene Sammeln von Pfandflaschen.

Die "hungrige" Frau wollte der Kontrolle durch einen Zugbegleiter vermeiden.  Foto: RPO
Die "hungrige" Frau wollte der Kontrolle durch einen Zugbegleiter vermeiden. Foto: RPO

Am Mittwoch saßen sich die Männer im Gerichtssaal gegenüber. Der Sammler, ein 40-jähriger Mönchengladbacher, musste auf der Anklagebank Platz nehmen. Der Schaffner war als Zeuge geladen und schilderte die Begegnung in der Bahn.

Der 40-jährige Umschüler sei ihm bereits als Flaschensammler bekannt gewesen. Er habe dem Mann klar gemacht, dass man das durchaus als Diebstahl auslegen könne. Er solle das unterlassen. So etwas könnte auch mit einem Fahrverbot enden.

Doch der Sammler habe mit Beleidigungen reagiert. „Ich sei ein Rassistenschwein und ein Nazi, hat mich der Mann beschimpft”, erinnerte sich der Bahnschaffner. Doch der Angeklagte hatte sich danach bei der Deutschen Bahn über den Zugbegleiter beschwert. Der habe ihn als Dieb bezeichnet. Das Wort „Ausländer” soll auch gefallen sein. Als sich der Schaffner zu der Beschwerde äußern sollte, zeigte er den Flaschensammler wegen Beleidigung an.

Vor Gericht gab sich der Angeklagte zwar als Sammler zu erkennen. Aber beleidigt habe allein der Zugbegleiter. Am Ende glaubten sowohl der Staatsanwalt als auch die Richterin dem Zugschaffner. Anschaulich schilderte der Anklagevertreter, wie sich das Flaschensammeln für die Bahngäste auswirkt: „Da wird in Papierkörben nach den Flaschen gewühlt, Papier und Müllreste bleiben auf dem Boden liegen. Oft werden die Körbe einfach umgekippt - ohne Rücksicht auf die Fahrgäste.”

Der Schaffner sei durchaus berechtigt gewesen, das Flaschensammeln zu verbieten. Das Gericht schloss sich dem Staatsanwalt an und verurteilte den Umschüler wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 300 Euro (20 Tagessätze zu je 15 Euro).

Quelle: RP

 
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