Mönchengladbach: Falsche Stimmzettel: Rechtslage bleibt unklar
VON RALF JÜNGERMANN - zuletzt aktualisiert: 11.08.2009Mönchengladbach (RPO). Mechthild Poswa-Scholzen ist sauer. Die Rheydterin hat vergangenen Mittwoch im Rheydter Rathaus gewählt – auf Stimmzetteln für die Kommunalwahl, die sich im Nachhinein als fehlerhaft erwiesen haben.
"Ich muss doch vor dem 30. August rechtlich unanfechtbar wissen, ob meine Stimme gültig ist. Falls nicht, muss ich die Möglichkeit haben, eine gültige Stimme abzugeben." Poswa-Scholzen ist eine von gut 1000 Mönchengladbachern, die bereits gewählt haben.
Die Stadt wird die schon abgegebenen Wahlzettel, auf denen das Geburtsjahr der Kandidaten fehlt, mitzählen. Doch ob dies rechtlich zulässig ist, bleibt unklar. Und wird es auch bis nach der Wahl bleiben.
Denn bislang gibt es zwar viele Indizien dafür, dass die Stimmen trotz des Druckirrtums gültig sind. Rechtlich wasserdicht bestätigen kann dies aber niemand – auch Landeswahlleiterin Helga Block nicht. Vollständige Sicherheit würde nur ein Gerichtsurteil bringen. Doch das wird es vor dem 30. August nicht geben.
"Die Wähler, die betroffen sind, werden ja nicht gegen unsere Absicht klagen, ihre Stimmen mitzuzählen", sagt Rechtsdezernent Dr. Michael Schmitz. Und auch aus den Parteien gibt es im Moment keinerlei Bestrebungen, vor Gericht zu ziehen. Derweil sind die rund 400 000 neuen Stimmzettel mit Geburtsjahren neu gedruckt worden.
Wer schon falsche Stimmzettel daheim hat, kann sie ab sofort gegen die richtigen umtauschen. Das können auch jene bedenkenlos tun, die ihr Kreuz schon gemacht hatten und um ihr Wahlgeheimnis fürchten. "Machen Sie einfach Kreuze hinter mehreren oder allen Kandidaten", rät Wahlleiter Bernd Kuckels.
Die alten Unterlagen müssen die mehreren tausend Betroffenen komplett zurücksenden an: Wahlscheinbüro, Rathaus Rheydt, Postfach 101948, 41019 Mönchengladbach. Oder Sie bringen sie persönlich ins Wahlbüro im Rathaus Rheydt (Eingang G, Zimmer 2028) beziehungsweise ins Verwaltungsbüro Oberstadt (Aachener Straße 2, Zimmer 24). Das geht montags bis mittwochs von 7.45 bis 15.30 Uhr, donnerstags bis 16.30 Uhr und freitags bis 12.30 Uhr. Wer weder selbst kommen noch zum Briefkasten kann, soll sich im Wahlamt unter Tel. 02161 258144 melden. Dort gibt es auch weitere Informationen zum Verfahren.
Irrelevant ist all dies für die Wähler, die erst jetzt ihre Briefwahlunterlagen beantragen oder am 30. August in einem der Stimmbezirke ihre Kreuzchen machen. Sie bekommen automatisch die neu gedruckten, korrekten Stimmzettel.
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