Mönchengladbach Fehler bei der OP: Eltern klagen gegen Arzt

Wegen eines angeblichen Fehlers bei der rituellen Beschneidung eines zehnjährigen Jungen soll ein Urologe und Chirurg jetzt rund 200 000 Euro Schmerzensgeld an das Kind zahlen. So lautet die Zivilklage der Eltern vor dem Landgericht.

 Gewissenskonflikte entbinden gläubige Menschen nicht unbedingt von beruflichen Aufgaben, entschied das Freiburger Arbeitsgericht.

Gewissenskonflikte entbinden gläubige Menschen nicht unbedingt von beruflichen Aufgaben, entschied das Freiburger Arbeitsgericht.

Foto: ddp, ddp

Es sollte ein kleiner, chirurgischer Routine-Eingriff sein, dem sich der damals zehnjährige Sohn eines Libanesen und einer deutschen Mutter im Juli unterzogen hat. Ein Urologe, der zugleich Chirurg ist, sollte bei dem minderjährigen Schüler in ambulanter Behandlung eine rituelle Beschneidung durchführen.

Aber dabei unterlief dem Operateur ein folgenschwerer Fehlschnitt, durch den der Junge rund ein Drittel des Organs eingebüßt hat. Das behaupten jetzt die Eltern des Kindes und reichten beim Landgericht Mönchengladbach eine Schmerzensgeldklage gegen den Arzt ein.

Parallel ermittelt die Staatsanwaltschaft nun wegen Körperverletzung gegen den Mediziner. "Herr Doktor, Sie haben aber sehr tief geschnitten." An diesen schlimmen Satz einer Arzthelferin erinnert sich der Junge laut Klageschrift noch ganz genau, als er damals betäubt auf dem Operationstisch gelegen habe.

Erst viel später stellte sich dann heraus: Der Arzt hatte nicht nur die Vorhaut gekappt, sondern hatte sich wesentlich vertan. Als der Vater das Kind Tage später in einer anderen Klinik vorstellte, kamen die dortigen Ärzte zu dem Ergebnis: Das gesamte Untergewebe des Organs war betroffen, ein Drittel des Körperteils ist inzwischen abgestorben, die Harnröhre beschädigt. Die Folgen sind nicht zu beheben.

"Der Junge wird zeitlebens unter diesen Folgen zu leiden haben, eine echte Katastrophe", klagt die Düsseldorfer Rechtsanwältin Danielle Hartweck, die nun das Opfer und dessen Eltern im Zivilprozess vor dem Landgericht vertritt. Konkret werfen die Kläger dem Mediziner neben dem angeblichen Fehlschnitt jetzt außerdem vor, er habe über die Risiken des Eingriffs nicht ausreichend aufgeklärt, habe besonders über Infektionsgefahr und mögliche Durchblutungsstörungen nicht umfassend genug informiert.

Der Arzt hat diese Vorwürfe als unbegründet zurückgewiesen. Auch bei einem Verbandswechsel zwei Tage nach dem Eingriff vertrat er weiterhin die Ansicht, die Wunde sehe "normal" aus. Die Kläger wollen jetzt im Zivilprozess aber durch ein medizinisches Gutachten beweisen, dass der Junge durch den Eingriff schlimm entstellt wurde und nun zeitlebens mit einem "Sensibilitäts-Ausfall" des Körperteils klar kommen müsse.

Das Organ sei nur noch bedingt funktionstüchtig, die psychischen Folgen für das Kind seien unabsehbar. Ob die Zeugungsfähigkeit des Opfers durch die Folgen des Eingriffs künftig stark beeinträchtigt oder sogar vollkommen aufgehoben ist, soll ebenfalls im Prozess geklärt werden. Ein Termin dafür steht noch nicht fest.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort