Mönchengladbach: Ferienjob statt Faulenzen
VON GARNET MANECKE - zuletzt aktualisiert: 29.06.2010Mönchengladbach (RPO). Viele Schüler nutzen die Schulferien, um mit einem Ferienjob das Taschengeld aufzubessern. Beim Arbeitsvertrag auf Zeit gibt es einige Regeln zu beachten: etwa zur Sozialversicherung und zur Lohnsteuer.
In zweieinhalb Wochen beginnen die Sommerferien. Viele Schüler und Studenten verbringen die sechs Wochen aber nicht am Strand, sondern bei der Arbeit, um sich Geld für ein Auto, eine große Reise oder den Führerschein zu verdienen. Für diejenigen, die ihren 18. Geburtstag noch nicht gefeiert haben, gelten einige Besonderheiten im Jugendarbeitsschutzgesetz, die vor allem das Mindestalter und die Arbeitszeit berühren.
"Ein Ferienjob ist ein ganz normales Arbeitsverhältnis", sagt Dr. Joachim Albertz, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Daher gelten für den Vertrag zum Ferienjob dieselben Regeln wie für jeden anderen Arbeitsvertrag. Er sollte schriftlich geschlossen werden. Angaben über das Gehalt und die Arbeitszeiten gehören in den Vertrag. Zudem muss der Lohn branchenüblich sein. "Schüler dürfen nicht einfach mit drei Euro Stundenlohn abgespeist werden", betont Albertz.
Dauert das Arbeitsverhältnis länger als vier Wochen, hat der Schüler auch Anspruch auf anteiligen Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Weil der Vertrag in der Regel befristet ist, endet er automatisch mit dem letzten Arbeitstag.
Jugendliche im Alter von 15 bis 17 Jahren unterliegen dem Jugendschutzgesetz und dürfen maximal 20 Tage pro Jahr arbeiten. Dabei darf die Arbeitszeit nicht mehr als 40 Stunden pro Woche betragen.
Aber auch für Schüler, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben, gelten Obergrenzen, sofern sie die Sozialversicherungspflicht und damit die Abgaben an die Sozialversicherung sparen wollen. Dann dürfen sie nicht mehr als 50 Tage pro Jahr oder zwei Monate an einem Stück arbeiten. "Allerdings werden pauschal 25 Prozent Lohnsteuer abgezogen", sagt Albertz.
Deshalb sollten Schüler sich vor Antritt des Ferienjobs beim Bürgerservice der Stadt Mönchengladbach eine Lohnsteuerkarte ausstellen lassen. "Wenn jemand Steuern zahlen muss, kann er sich das Geld mit einem Lohnsteuerjahresausgleich vom Finanzamt wiederholen", rät Albertz. Das gilt vor allem, wenn der Lohn monatlich über dem steuerlichen Freibetrag von 849 Euro liegt.
Wer auf der Suche nach einem Ferienjob ist, hat mehrere Möglichkeiten. Eine führt über die Jobvermittlung der Agentur für Arbeit. Allerdings sei die Auswahl derzeit nicht so üppig wie in früheren Jahren, berichtet Karin Schliffke, Pressesprecherin der Agentur für Arbeit Mönchengladbach. "Die Wirtschaftskrise macht sich auch in diesem Bereich bemerkbar", sagt Schliffke. "Es gibt nur sehr wenige Stellen." Gesucht würden vor allem in den Bereichen Logistik, Verkauf, Produktion und Datenerfassung. Auffallend sei, dass alle Arbeitgeber ein Mindestalter von 18 Jahren fordern. Gute Chancen haben Schüler, die sich selbst auf die Suche nach einem Job machen und einfach bei potenziellen Arbeitgebern vorsprechen. In Branchen wie der Gastronomie sind bei sommerlicher Witterung oft kurzfristig noch Jobs zu bekommen. Hier erfährt auch das sonst vorgeschriebene Feiertags- und Wochenend-Arbeitsverbot für Ferienjobber eine Ausnahme. Ebenso gilt die Ausnahme für Ferienbeschäftigungen für Krankenhäuser.
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