Mönchengladbach: Franzen klagt gegen Justizministerin
VON RALF JÜNGERMANN - zuletzt aktualisiert: 11.12.2009Mönchengladbach (RPO). Der Leitende Oberstaatsanwalt Heinrich Franzen, der nach einem Justizskandal von Ministerin Roswitha Müller-Piepenkötter nach Düsseldorf strafversetzt worden war, klagt gegen seine Abordnung. Das bestätigte am Donnerstag das Justizministerium.
Da Franzens Anwalt Dr. Günther Teufel ein Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht angestrengt hat, dürfte die Entscheidung darüber, ob Franzen in seinen Job als Leiter der Mönchengladbacher Staatsanwaltschaft zurückkehrt, schon in den kommenden Wochen fallen. Der Prozess ist nicht nur politisch, sondern auch juristisch spannend. Denn während immer mal wieder Lehrer oder Polizisten gegen eine Versetzung klagen, ist Franzen der erste Staatsanwalt, der dies tut.
Franzen war als Folge eines Skandals um einen aus der Untersuchungshaft entlassenen Kinderschänder von der Justizministerin zunächst für drei Monate nach Düsseldorf beordert worden. Dieser Versetzung auf Zeit hatte der Leitende Oberstaatsanwalt zugestimmt. Dafür, dass er nun dauerhaft im Justizministerium arbeiten soll, gibt es nach Überzeugung von Anwalt Teufel keinen Grund. "Zumindest hat uns das Justizministerium bisher keinen nennen können", sagte Teufel gestern. Auf Anfrage der RP erklärte das Ministerium: "Die Abordnung dient der Klärung der Verantwortlichkeiten für zu Tage getretene gravierende Fehlleistungen in der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach."
Das kann Teufel nicht nachvollziehen. Gegen eine Staatsanwältin und eine Sachbearbeiterin waren schon im Sommer strafrechtliche beziehungsweise dienstrechtliche Verfahren eingeleitet worden. "Wenn das Ministerium nach so vielen Monaten die Frage der Verantwortlichkeit nicht hat klären können, lässt das nur einen Schluss zu: Es liegt offenbar nichts gegen ihn vor", so Teufel. Die Ministerin war wegen der Vorfälle unter Druck geraten. Die Opposition im Landtag hatte ihren Rücktritt gefordert.
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