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Mönchengladbach: Franzen verliert vor Verwaltungsgericht

VON RALF JÜNGERMANN - zuletzt aktualisiert: 22.12.2009 - 19:37

Mönchengladbach (RPO). Es bleibt dabei: Der Leitende Oberstaatsanwalt Heinrich Franzen muss vorerst weiter im Düsseldorfer Justizministerium arbeiten. Er hatte gegen die Entscheidung von Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter geklagt, um wieder als Leiter der Mönchengladbacher Staatsanwaltschaft an die Rheinbahnstraße zurückzukehren. Das Verwaltungsgericht lehnte dies heute im Eilverfahren ab.

Die Begründung: Das Ministerium müsse zunächst klären, ob Franzen als Behördenleiter für eine Pannenserie in der Staatsanwaltschaft belangt werden könne.

Franzen war als Folge eines Justizskandals um einen Kinderschänder, der aus der Untersuchungshaft entlassen werden musste, im Sommer zunächst für drei Monate nach Düsseldorf beordert worden. Dieser Abordnung hatte Franzen zugestimmt. Seither führt Emil Brachthäuser die Behörde kommissarisch. Als die Abordnung nach drei Monaten verlängert werden sollte, setzte sich Franzen zur Wehr. Er fragte nach den zwingenden dienstlichen Gründen, die der Entscheidung des Ministeriums zugrunde liegen müssen.

Gegen eine Staatsanwältin und eine Sachbarbeiterin der Mönchengladbacher Staatsanwaltschaft waren schon vor Monaten strafrechtliche beziehungsweise dienstrechtliche Verfahren eingeleitet worden. Behördenleiter Franzen hingegen wurde bis heute nicht zur Rechenschaft gezogen. Woraus sein Anwalt Dr. Günther Teufel folgerte: „Wenn das Ministerium nach so vielen Monaten die Frage der Verantwortlichkeit nicht hat klären können, lässt das nur einen Schluss zu: Es liegt offenbar nichts gegen ihn vor.”

Das Verwaltungsgericht gestand nun dem Ministerium zu, die Ermittlungen weiter zu führen. Das Argument Franzens, der zuständige Personalrat hätte der Abordnung zustimmen können, wies das Verwaltungsgericht heute zurück. Dies sei bei herausgehobenen Stellen nicht nötig. Im Ministerium sei Franzen „amtsangemessen” beschäftigt, heißt es in der Begründung. Insofern sei „eine vorübergehende Beschäftigung auf einer Stelle des Ministerialrats” zulässig. Heinrich Franzen wird nun vor dem Oberverwaltungsgericht Beschwerde einlegen.

Wegen mehrerer Fälle, die von der Mönchengladbacher Staatsanwaltschaft zu lange liegen gelassen worden waren, waren Straftäter nicht verurteilt worden und mussten verurteilte Straftäter ihre Haft zunächst nicht antreten. Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter war wegen dieser Vorfälle selbst unter Druck geraten.

Quelle: RP

 
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