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Mönchengladbach: Frau erwürgt: Prozess beginnt

VON INGRID KRÜGER - zuletzt aktualisiert: 08.03.2010 - 17:43

Mönchengladbach (RPO). Wegen Totschlags steht am 24. März ein Rentner aus Erkelenz vor dem Mönchengladbacher Schwurgericht. Der 68-Jährige soll seine Ehefrau am 22. September erwürgt und die Leiche verbrannt haben.

Gewissenskonflikte entbinden gläubige Menschen nicht unbedingt von beruflichen Aufgaben, entschied das Freiburger Arbeitsgericht. Foto: ddp, ddp

Am 28. September vergangenen Jahres erstattete der Rentner (68) bei der Erkelenzer Polizei eine Vermisstenanzeige. Seine Ehefrau (64) sei verschwunden. Am gleichen Tag entdeckte ein Spaziergänger an einem Waldweg in Hückelhoven-Altmyhl eine unbekannte weibliche Leiche mit starken Verbrennungen. Rechtsmediziner stellten als Todesursache „stumpfe Gewalteinwirkung gegen den Hals” fest.

Vergleiche der DNA-Spuren ergaben, dass es sich bei der unbekannten weiblichen Leiche um die Ehefrau des Erkelenzers handelte. Der Rentner wurde verhaftet und vernommen. In einer schriftlichen Erklärung gab der 68-Jährige schließlich zu, den Tod der Ehefrau verursacht zu haben. Allerdings sei es ein Unglücksfall gewesen und kein Verbrechen mit Vorsatz.

Die Anklage geht allerdings davon aus, dass der Rentner am 22. September 2009 die Frau nach einem Streit erwürgte und zwei Tage später deren Leiche in das Waldstück der Gemarkung Hückelhoven-Altmyhl brachte. Dort soll er sie , um die Spuren der schrecklichen Tat zu beseitigen, mit Benzin übergossen und angezündet haben.

Bereits bei der Vermisstenanzeige soll der Erkelenzer, der seit 1965 mit dem Opfer verheiratet war, falsche Angaben gemacht haben. Seinem Sohn hatte der Angeklagte mitgeteilt, die Muter sei verschwunden. Der Sohn hatte ein „ungutes Gefühl”. Er habe auf dem Nachttisch der Mutter eine Kette gefunden, die sie niemals abgelegt habe.

Der Tatverdacht auf den Rentner hatte sich verstärkt, nachdem vier Leichenspürhunde in dessen Wohnhaus angeschlagen hatten. Außerdem hatte ein Jogger am Abend des 24. Septembers in der Nähe des Leichenfundortes einen Mann beobachtet, dessen Personenbeschreibung zu dem 68-Jährigen passte. Schriftlich soll der Angeklagte allerdings beteuert haben, bei der Tat handele es sich um einen Unglücksfall.

Nach einem heftigen Streit sei die Ehefrau ausgerastet, habe ihn beschimpft. Er habe sie beruhigen wollen, ihr den Mund zugehalten und auf den Hals gedrückt. Die 64-Jährige sei zusammengebrochen. Er habe das alles nicht verstehen können und habe kopflos reagiert. Doch die Obduktionsergebnisse sagen etwas anderes. Danach soll es sich nicht um einen Würgevorgang „aus Versehen” gehandelt haben. Laut Anklage soll das Gesamtverletzungsbild einen Unglücksfall ausschließen.

Eine Nachbarin soll am Tattag allein die Hilferufe des Opfers gehört haben. Bald danach habe der Rentner an ihre Tür geklopft. Der Mann habe einen ganz normalen Eindruck gemacht. Es sei nichts passiert, habe er sinngemäß gesagt.

Info
Was noch wichtig ist

Verhandelt wird vor der 7. Großen Strafkammer

Angeklagt ist Totschlag. Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft. In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.

Das Schwurgericht hat sechs Verhandlungstermine geplant. Geladen sind 17 Zeugen und zwei Sachverständige.

Quelle: RP

 
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