Mönchengladbach: Freispruch für den Stiefvater
VON INGRID KRÜGER - zuletzt aktualisiert: 18.04.2007Mönchengladbach (RPO). Er könne nichts zugeben, was er nicht getan habe, verteidigte sich der Angeklagte gestern vor dem Gladbacher Jugendschöffengericht. „Ich habe meine Stieftochter nicht angefasst“, so der 60-jährige Hückelhovener , dem die Staatsanwältin sexuellen Missbrauch der Tochter der Ex-Ehefrau vorwarf.
Von einer Sonderförderschule war vor zwei Jahren zum ersten Mal der Verdacht geäußert worden, die Sonderschülerin könne Opfer sexuellen Missbrauchs in der Familie gewesen sein. Das inzwischen 15 Jahre alte Mädchen war durch einen plötzlichen Leistungsabfall aufgefallen. Die Mutter erstattete Anzeige gegen den 60-jährigen Ehepartner, von dem sie inzwischen getrennt lebt.
Der Angeklagte habe sie „oben und unten angefasst“, hatte das geistig behinderte Mädchen erzählt. Das berichtete das Opfer sowohl in einer heilpädagogischen Therapie als auch bei der Polizei. Aber weitere Details der Missbrauchshandlungen nannte es nicht. Offenbar aus Angst vor Alpträumen war das Mädchen verstummt. Gestern, unter Ausschluss der Öffentlichkeit, belastete die 15-Jährige den Angeklagten. Auch der 60-Jährige musste den Gerichtssaal verlassen, als sich das Opfer erinnerte: „Er hat sich ausgezogen und auf mich gelegt.“ Wenn sie ihn „wegschubsen“ würde, käme sie ins Heim. Als diese Aussage vorgelesen wurde, schüttelte der Angeklagte den Kopf.
Auch die Sachverständige übersah nicht die Widersprüche und Ungereimtheiten, in die sich das minder begabte Mädchen verwickelt hat. Gleichwohl war die Gutachterin überzeugt: „Diese Situation mit dem Angeklagten im Wohnzimmer hat es gegeben.“ Die geistig behinderte Schülerin sei nicht in der Lage, eine solche Geschichte zu erfinden. Sie sei glaubwürdig. Dem schloss sich die Staatsanwältin an und forderte für den 60-Jährigen eine Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten. Der Verteidiger forderte, seinen Mandant freizusprechen. Die Angaben von Mutter und Tochter nannte er unpräzise.
Die Mönchengladbacher Richter sahen den Fall ähnlich und sprachen den Ex-Stiefvater am Ende mangels Beweises auf Kosten der Staatskasse frei.
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