Mönchengladbach: Freispruch für Feuerwehr-Chef
VON INGRID KRÜGER - zuletzt aktualisiert: 26.10.2007Mönchengladbach (RPO). Erfolgreich endete gestern das Berufungsverfahren für den suspendierten Leiter der Viersener Feuerwehr Wilhelm Josef Dobbelstein. Kein strafbares Verhalten - war die Sechste Kleine Strafkammer überzeugt - und verkündete Freispruch in allen fünf Anklagepunkten.
Weil der Angeklagte (56) das erstinstanzliche Urteil des Viersener Amtsgerichts nicht akzeptiert hatte, musste deshalb vorm Mönchengladbacher Landgericht der Fall des Oberbrandrates erneut verhandelt werden. Wegen Vorteilsnahme im Amt und Unterschlagung hatte das Amtsgericht Dobbelstein zu einer siebenmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung und einer Geldstrafe von 4500 Euro verurteilt. Der Richter hielt es damals für erwiesen, dass der Viersener Feuerwehrchef eine Spende von 300 Euro unterschlagen hat. Außerdem soll der 56-Jährige beim Privat-Kauf von drei Tauchgeräten einen 40-prozentigen Preisvorteil von der Firma bekommen haben, die den Auftrag für den Bau der Atemschutzwerkstatt der neuen Feuerwache erhalten hat. Sowohl der Staatsanwalt als auch der Angeklagte hatten Berufung gegen das Urteil eingelegt.Bereits damals hatte Dobbelstein beteuert: „Ich bin unschuldig.“
17 Verhandlungstage
Im Berufungsverfahren hatte der Staatsanwalt für den Angeklagten eine Geldstrafe von 10 800 Euro gefordert. Doch die Richter sahen sich nach 17 Verhandlungstagen nicht in der Lage, den Viersener zweifelsfrei zu überführen. So soll der Angeklagte eine Spende von 300 Euro unterschlagen haben. Als der Tresor im Büro des Feuerwehrchefs geöffnet wurde, fehlte der Betrag. Es soll eine Spende für das Oktoberfest der Feuerwehrleute gewesen sein. Er habe das Geld nie erhalten, hatte sich der Angeklagte verteidigt. Letztlich waren es Widersprüche und Ungereimtheiten in den Zeugenaussagen, die das Gericht gestern veranlassten , den 56-Jährigen auch in diesem Punkt freizusprechen.
Den Privatkauf von drei Tauchausrüstungen mit einem hohen Preisvorteil hatte die Anklage als Vorteilsnahme im Amt gewertet. Die Richter sahen das anders. Der 56-Jährige habe sich „unglücklich“ verhalten, aber nicht strafbar gemacht. Schließlich stand nach Zeugenaussagen fest, dass die Firma ihre Tauchgeräte auch an private Kunden mit hohen Rabatten verkauft hat.
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