Mönchengladbach Freispruch für Volksverhetzer

Mönchengladbach · Am Vormittag hatte das Rheydter Amtsgericht den selbst ernannten "Generalfeldmarschall" freigesprochen. Am Nachmittag wies das Gladbacher Amtsgericht den 53-Jährigen zum Schutz der Allgemeinheit in eine Klinik ein.

 Preußische Pickelhaube: Der Angeklagte betitelt sich selbst als "Generalfeldmarschall des Staates Preußen".

Preußische Pickelhaube: Der Angeklagte betitelt sich selbst als "Generalfeldmarschall des Staates Preußen".

Foto: wolfgang kaiser

In seinem Schlusswort vor dem Rheydter Amtsgericht hatte der Angeklagte noch beteuert: "Ich bin bemüht, daraus zu lernen". Den Freispruch wegen Schuldunfähigkeit nahm der 53-jährige Rentner gelassen, quasi als ihm zustehend entgegen. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm Volksverhetzung, Störung des öffentlichen Friedens, Beleidigung und Bedrohung vorgeworfen.

Sowohl die Staatsanwältin als auch der Rheydter Richter hatten sich dem Gutachten einer psychiatrischen Sachverständigen angeschlossen. Der Angeklagte, der sich als "Generalfeldmarschall des Staates Preußen" betitelt, leide an einer wahnhaften und narzisstischen Persönlichkeitsstörung, so die Gutachterin. Größenwahnsinnig habe sich der frühere Industriekaufmann im Streit mit städtischen Beamten zum Querulanten entwickelt. Für den 53-Jährigen existiere noch immer das Deutsche Reich.

Deshalb lehne der Angeklagte sowohl die Bundesrepublik als auch deren Gesetze ab. In den meisten Fällen der zahlreichen Anklagevorwürfe sei die Einsichtsfähigkeit des 53-Jährigen aufgehoben.

In einer ausführlichen Urteilsbegründung ging Richter Schabestiel noch einmal auf die Fälle ein, in denen der größenwahnsinnige "General-Feldmarschall" mit Nazitriaden im Internet und kaum zitierbaren Beschimpfungen städtischer Beamte aufgefallen war. Vor allem Verfassungsorgane und Beamte waren die Opfer des 53-Jährigen.

Nach dreisten Internet-Behauptungen, in denen er neben anderen Nazitiraden bedauert hatte, dass es Überlebende des Holocaust gibt, hatte der Zentralrat der Juden in Deutschland Anzeige gegen den Volksverhetzer gestellt.

Einen Mitarbeiter des Straßenverkehrsamtes hatte der Angeklagte als "durchgeknallt" beleidigt und ihm ein "Verfahren wegen Hochverrats" angedroht. Tatsächlich ging es im Streit mit dem Amt um nicht gezahlte Kfz-Steuern und Ordnungsgelder.

Die Gutachterin habe zwar von Wiederholungsgefahr gesprochen, hieß es in der Urteilsbegründung. Aber tatsächlich sei der kranke Angeklagte bisher nicht mit Gewalttätigkeiten aufgefallen. Deshalb gehe von dem 53-Jährigen nicht die erhebliche Gefahr aus, die für eine Unterbringung in eine psychiatrische Klinik erforderlich sei. Die Gesellschaft müsse die "Belästigung" durch einen kranken Täter ertragen, meinte der Richter.

Wenige Stunden nach dem Freispruch vor dem Rheydter Amtsgericht erließ das Amtsgericht Mönchengladbach einen Unterbringungsbefehl gegen den 53-Jährigen. Er wird nun vorläufig in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Der Unterbringungsbefehl stütze sich auf weitere Vorfälle, die nicht Gegenstand des Verfahrens vor dem Amtsgericht Rheydt waren und in denen der 53-Jährige unter anderem über das Internet Äußerungen wie: "Tötet die Khasarenjuden überall in der Judenrepublik Deutschland!!!" verbreitet habe, erklärte Gerichtssprecher Joachim Banke. Es bestehe die erhebliche Gefahr, dass sich Personen durch solche Aufrufe zu Gewalttaten aufgefordert fühlen, so die Begründung für die Anordnung. Und: Es sei nicht mit Sicherheit auszuschließen, dass das "Gefährdungspotenzial in manifeste aggressive Handlungen, etwa im Sinne von Körperverletzungsdelikten umschlagen kann". Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus sei deshalb zum Schutze der Allgemeinheit unumgänglich.

(RP/rl)
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