Mönchengladbach: Freispruch statt dreijährige Haftstrafe
VON INGRID KRÜGER - zuletzt aktualisiert: 16.12.2008Mönchengladbach (RPO). Die Frage: „Wie heftig muss sich eine Frau wehren, um als Vergewaltigungsopfer anerkannt zu werden?“, blieb gestern im Prozess vor einer Berufungskammer des Gladbacher Landgerichts ohne eindeutige Antwort. Noch im Juni hatte das Schöffengericht einer Frau geglaubt, die ihren Nachbarn wegen Vergewaltigung angezeigt hatte. Die Richter hatten den Vater von drei Kindern, die mit der Ehefrau im Irak leben, wegen des Verbrechens zu drei Jahren Haft verurteilt.
Widerstand aufgegeben
Doch der Angeklagte (42), hatte gegen das Urteil des Schöffengerichts Berufung eingelegt - und gestern Recht bekommen. Die Berufungskammer hob das erstinstanzliche Urteil auf und sprach den Automechaniker frei. Nach einem mehrtägigen Prozess war das Gericht nicht den ausführlichen Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Nebenklage gefolgt. Die Nachbarin habe zu ungenau als Belastungszeugin ausgesagt, hatte der Vorsitzende Richter den Freispruch unter anderem begründet. Er könne keine Gewalt im Verhalten des Angeklagten erkennen. Sie habe ihn weggedrückt und später jeden Widerstand aufgegeben, hatte sich das Opfer erinnert. Diese Aussage sei zu pauschal, hieß es in der Urteilsbegründung. Außerdem sei die Nachbarin im Gerichtssaal mit widersprüchlichen Zeit- und Ortsangaben aufgefallen.
Die Aussage des Angeklagten, dem im Juni weder Schöffengericht noch Staatsanwaltschaft geglaubt hatten, bezweifelte die Berufungskammer offenbar kaum. Der 42-Jährige hatte nämlich bereits im Schöffengerichtsprozess den Spieß umgedreht und behauptet: Nicht er habe im April vorigen Jahres die Frau vergewaltigt sondern umgekehrt. „Die hat mich vergewaltigt“, hatte er erklärt. An dem Nachmittag habe ihn die Frau in seine Wohnung begleitet. Die Räume sollten vermessen werden. Wegen seiner mangelnden Sprachkenntnisse sollte sie ihm dabei helfen. Seltsamerweise benötigte der Angeklagte gestern im Gerichtssaal kaum die Hilfe eines Dolmetschers.
Er schwöre bei Allah, dass sie ihm gesagt habe, sie wolle mit ihm schlafen. Im Schlafzimmer habe er sich nicht mehr gegen die fordernde Frau wehren können. Deshalb habe er Spermaspuren auf dem Bett hinterlassen, hatte er vorm Schöffengericht weinend zugegeben. Doch das Opfer hatte ihn beschuldigt, sie gegen ihren Willen bis zum Analverkehr vergewaltigt zu haben. Die Anwältin des Opfers forderte die Zurückweisung der Berufung. Ihre schüchterne Mandantin sei zu einer solchen sexuellen Attacke, wie vom Angeklagten behauptet, gar nicht in der Lage. Staatsanwaltschaft und Nebenklage wollen Revision einlegen.
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