Mönchengladbach: Gasexplosion am Siepensteg: Prozess wird erneut aufgerollt
VON GABI PETERS - zuletzt aktualisiert: 19.06.2010Mönchengladbach (RPO). Der Mordprozess nach der Gasexplosion am Siepensteg wird noch einmal neu aufgerollt. Wie gestern bekannt wurde, hat der Bundesgerichtshof das Urteil gegen den damals angeklagten 24-jährigen Sascha H. zum zweiten Mal aufgehoben. Nun wird der Fall, der im März 2008 die gesamte Stadt erschütterte, zum dritten Mal aufgerollt.
Am 9. März explodierte ein Mehrfamilienhaus am Siepensteg. Die Detonation war kilometerweit zu hören. Ein Anbau wurde regelrecht zerfetzt, Dächer in der Nachbarschaft abgedeckt, Fenster zerbarsten, und Glassplitter wurden zu gefährlichen Geschossen. Ein Mann starb unter den Trümmern, 14 Menschen wurden zum Teil schwerst verletzt, darunter auch Sascha H. und seine Freundin, von der er sich gerade getrennt hatte. Der damals 22-Jährige, der später zu lebenslanger Haft verurteilt wurde, hatte den Gashahn aufgedreht. Als seine Freundin, die aus der Wohnung Sascha H.'s ihre Sachen holen wollte, sich eine Zigarette anzündete, flog das Haus in die Luft.
Doch kein Mord?
Im neuerlichen Prozess, der diesmal in Düsseldorf stattfindet, wird es erneut um die Frage gehen: War es tatsächlich Mord? Einmal schon ist das Urteil, das im Dezember 2008 gefällt wurde, bestätigt worden. Doch Sascha H.'s Anwalt Michael Rost ging erneut in die Revision. Und auch diesmal befand der Bundesgerichtshof, dass die Feststellung auf einen Mord lückenhaft war. Das heißt: Der Fall wird nun zum dritten Mal verhandelt.
Rechtsanwalt Michael Rost glaubt nicht an einen so genannten Fremdtötungsvorsatz. Sascha H. habe zwar sich selbst umbringen wollen, aber keinen anderen. Ein Indiz dafür ist für den Verteidiger, dass der damals 22-Jährige den Käfig mit seinen Chinchillas in den Flur stellte und anschließend den Türschlitz mit einem Tuch abdichtete. Sascha H. habe die Tiere außer Gefahr bringen wollen. Also sei er davon ausgegangen, dass außerhalb seiner Wohnung kein Risiko bestehe.
Auch beim zweiten Prozess hatten die Richter das ganz anders gesehen: Sie waren überzeugt, dass Sascha H. seine Freundin, die ihn verlassen hatte, töten wollte. Dass er sie nicht warnte, als sie sich die Zigarette anzündete, wertete das Gericht als Mordmerkmal.
Wann der neuerliche Prozess beginnt, ist noch nicht bekannt. Theoretisch wäre möglich, dass aus dem Mord eine fahrlässige Tötung wird. Das Urteil auf Höchststrafe, nämlich lebenslänglich, könnte aber auch zum dritten Mal ausgesprochen werden. Sascha H. sitzt zurzeit im Mönchengladbacher Gefängnis.
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