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Mönchengladbach: Giesenkirchen 2015: Boss befangen?

VON DIETER WEBER - zuletzt aktualisiert: 29.08.2008

Mönchengladbach (RPO). Bezirksvorsteher Frank Boss (CDU) ist verwandt mit dem Kreisbau-Vorstandsmitglied Werner Wolf. Da die Kreisbau Nutznießer des Projekts „Giesenkirchen 2015“ ist, folgert die FWG: Boss hätte nie mitstimmen dürfen. Seine Stimme war die entscheidende. Jetzt prüft die Bezirksregierung.

Einsam und verlassen ist das Freibad Giesenkirchen: Hier soll nach dem Willen von CDU und FDP bereits im nächsten Jahr wieder Leben herrschen. Das Konzept „Giesenkirchen 2015“ sieht auf dem Gelände zwei Sportplätze vor.  Foto: RPO
Einsam und verlassen ist das Freibad Giesenkirchen: Hier soll nach dem Willen von CDU und FDP bereits im nächsten Jahr wieder Leben herrschen. Das Konzept „Giesenkirchen 2015“ sieht auf dem Gelände zwei Sportplätze vor. Foto: RPO

Die Bezirksregierung in Düsseldorf erhält heute ein Schreiben der Freien Wählergemeinschaft (FWG). Der Inhalt des Briefes: Die FWG wirft Giesenkirchens Bezirksvorsteher Frank Boss (CDU) vor, beim Projekt „Giesenkirchen 2015“ befangen zu sein und fordert den Regierungspräsidenten auf, dies zu prüfen. Boss sei, so der FWG-Ratsherr Bernd Püllen in der gestrigen Sitzung der Bezirksvertretung, verschwägert mit Kreisbau-Vorstandsmitglied Werner Wolf. Da die Stadttochter Kreisbau die Grundstücke Puffkohlen, Asternweg und Kruchenstraße von der Stadttochter Entwicklungsgesellschaft Mönchengladbach (EWMG) kaufen will, hätte Boss an bisherigen Beschlüssen nicht teilnehmen dürfen. Nach FWG-Lesart heißt dies: Alle Entscheidungen seien null und nichtig, weil Boss die entscheidende Stimme gehabt habe. Boss selbst erklärte sich gestern für nicht befangen und stimmte mit seiner Fraktion mehrheitlich gegen SPD und Grüne für „Giesenkirchen 2015“. Die FWG nahm an der Abstimmung nicht teil: Sie verließ die Sitzung.

Info

Das ist geplant

Puffkohlen Hier sollen 76 Häuser entstehen – Doppelhaushälften, Reihenhäuser, frei stehende Häuser und Mehrfamilienhäuser mit etwa 20 Wohnungen.

Asternweg Der erste Planentwurf sieht 26 Häuser vor – Doppelhaushälften und frei stehende Häuser.

Kruchenstraße Insgesamt 30 Häuser – Doppelhaushälften, Reihenhäuser, frei stehende Häuser.

Mehr zum Thema unter www.rp-online.de/moenchengladbach

Drei Baugebiete

Zum Hintergrund: „Giesenkirchen 2015“ sieht vor, aus der Sportanlage Puffkohlen ein Baugebiet zu machen. Neue Sportplätze sollen auf dem Gelände des früheren Freibads Giesenkirchen entstehen. Ebenfalls für eine Bebauung vorgesehen ist der Sportplatz Asternweg und der Parkplatz Kruchenstraße. Insgesamt sollen auf den drei Arealen rund 150 Häuser entstehen. Das Konzept „Giesenkirchen 2015“ haben CDU und FDP entwickelt. Sie fordern, dass die EWMG die Baugebiete für rund 3,7 Millionen Euro an die Giesenkirchener Wohnungsbaugesellschaft Kreisbau verkauft, die ihrerseits für 2,7 Millionen Euro einen neuen Sportpark auf dem Freibad-Gelände finanziert. Für die Stadt bliebe dann noch eine Million Euro übrig. Beide Fraktionen versprechen sich von dem Projekt eine Aufwertung des Stadtbezirks: Junge Familien würden sich ansiedeln, den Bestand der Schulen sichern und die Wirtschaftskraft steigern.

SPD, Grüne und FWG lehnen dies ab. Die Sozialdemokraten wollen Bauen auf dem Sportplatz Asternweg zulassen und mit dem Verkaufserlös auf der Bezirkssportanlage Puffkohlen den Umbau eines Rasenplatzes in ein Kunststoff-Spielfeld finanzieren. Während die FWG keinen Anlass sieht, überhaupt etwas zu ändern, wollen die Grünen das Freibad renaturieren.

In der gestrigen Sitzung erklärten Stadt und EWMG, dass dieses Projekt nicht europaweit ausgeschrieben werden müsse. Sie beriefen sich dabei auf Stellungnahmen der Gladbacher Kanzlei Dr. Backes und des Stadtjuristen Dr. Rhein. Das Argument von SPD und Grünen, aus dem Verkaufserlös müsse das Freibadgelände von der NVV zurückgekauft werden, wurde entkräftet: Dies erfolge über eine einfache Rückübertragung. Stadtplaner Jürgen Beckmann hält den Umfang der Wohnbebauung für „verträglich. Er wies allerdings darauf hin, dass er dafür keinen rechnerischen Bedarfsnachweis erbringen könne.

Quelle: RP

 
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