Mönchengladbach: Giesenkirchen 2015: Der Bürger-Weg
VON DIETER WEBER - zuletzt aktualisiert: 16.10.2008Mönchengladbach (RPO). Am Mittwoch hatte die Bürgerinitiative „Nein zum Projekt Giesenkirchen 2015“ einen Termin beim städtischen Rechtsdezernenten. Dr. Michael Schmitz informierte sie über den Weg, den ein Bürgerbegehren nehmen muss.
Wesentliche Aufgabe der Initiative ist es zunächst, Unterschriften von Bürgern zu sammeln, die ihr Anliegen unterstützen. Das steht unverrückbar fest: Die Bezirkssportanlage Puffkohlen soll nicht Wohngebiet für rund 70 Häuser werden. Und am ehemaligen Freibad sollen keine Sportplätze entstehen. Die Initiative, die gegen das von CDU und FDP beschlossene Projekt „Giesenkirchen 2015“ ist, hofft über ein Bürgerbegehren und eventuell einen Bürgerentscheid das Vorhaben noch zu kippen.
Und das ist der Weg:
Unterschriften sammeln Die Gemeindeordnung will verhindern, dass jede noch so kleine Minderheit eine Abstimmung aufzwingen kann. Deshalb gibt es abgestufte Quoren, die sich nach der Größe der Städte und Gemeinden richten. Für Mönchengladbach heißt das: Vier Prozent der Bürger müssen das Anliegen unterstützen. Und das sind genau 8240 Unterschriften.
Fristen einhalten Die Giesenkirchener Gruppe hat dafür drei Monate Zeit. Der Beschluss des Rates pro „Giesenkirchen 2015“ ist vom 24. September. Das bedeutet: Bis zum 24. Dezember müssen die Unterstützer-Unterschriften vorliegen.
Wer darf unterschreiben? Alle Bürger der Stadt. Die Gruppe kann in allen Stadtteilen für ihr Anliegen werben. Sie kann Stände aufbauen und auch von Haus zu Haus ziehen. „Dagegen ist nichts einzuwenden“, sagt der städtische Rechtsdezernent Dr. Michael Schmitz.
Wer prüft die Unterschriften? Diese Aufgabe übernimmt die Stadt. Die Initiative muss die Listen bei der Stadtverwaltung einreichen. Die Stadt-Mitarbeiter prüfen dann, ob die Listen richtig ausgefüllt sind, ob Namen und Unterschriften mehrfach auftauchen, ob die Menschen, die unterschrieben haben, auch in der Stadt wohnen. Das ist eine immense Arbeit.
Mehr als 8240 Unterschriften Ist alles korrekt verlaufen, muss sich der Rat der Stadt wieder mit dem Thema beschäftigen. Erkennt er das Anliegen der Initiative an, wäre „Giesenkirchen 2015“ vorerst gescheitert. Lehnt er es ab – und das ist bei der CDU/FDP-Mehrheit im Rat der wahrscheinlichere Fall –, dann kommt es automatisch zu einem Bürgerentscheid.
Und dann? Wird’s knifflig. Denn die Hürden werden nun sehr hoch gesetzt. Und es wird gewählt. Ein Bürgerentscheid ist wie eine kleine Kommunalwahl. Alle 200500 wahlberechtigten Bürger der Stadt werden dann aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Wie bei allen Abstimmungen kommt es auch beim Bürgerentscheid auf die Mehrheit an. Diese allein reicht aber nicht aus: Die Mehrheit muss aus mindestens 20 Prozent aller zur Stimmabgabe bei der Kommunalwahl berechtigten Bürgern bestehen. Und das bedeutet für Mönchengladbach: 40 100 Bürger müssen bei einem Bürgerentscheid Nein zu „Giesenkirchen 2015“ sagen. Besonders schwierig ist es, ein typisches Stadtteil-Thema zu einem gesamtstädtischen zu machen. Interessiert „Giesenkirchen 2015“ zum Beispiel auch die Bürger in Venn?
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