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Mönchengladbach: Gutachter: Erol P. ist schuldfähig

VON INGRID KRÜGER - zuletzt aktualisiert: 22.12.2007

Mönchengladbach (RPO). Im Mordprozess vor dem Mönchengladbacher Schwurgericht hatte gestern der psychiatrische Sachverständige das Wort. Er kommt zu dem Schluss, dass der Angeklagte Erol P. strafrechtlich voll verantwortlich ist und Frau und Tochter nicht im Affekt erschossen hat.

Wie gebannt lauschte der 39-jährige Angeklagte, als der psychiatrische Gutachter Martin Deis gestern zwei Stunden lang auf Persönlichkeit und Tatverhalten von Erol P. einging. Die Mönchengladbacher Richter werfen dem 39-Jährigen heimtückischen Mord an Ehefrau und Tochter vor. Nach einem familienrechtlichen Streit vor dem Rheydter Amtsgericht war der Mann vor dem Wohnhaus an der Frankenstraße aufgetaucht und hatte die beiden Frauen aus nächster Nähe erschossen.

Paranoid-narzistische Züge

Als gestern das Ergebnis des Gutachtens bekannt wurde, wandte der Angeklagte keinen Blick vom psychiatrischen Sachverständigen Martin Deis. „Voll schuldfähig, weder in der Steuerungsfähigkeit noch in der Einsichtsfähigkeit erheblich beeinträchtigt“, war ein Ergebnis.

Nach Ansicht des Gutachters ist der Mann auf der Anklagebank eine „akzentuierte Persönlichkeit mit paranoid-narzistischen Zügen“, der bereits in der Kindheit nicht in der Lage war, Mitgefühl für Mitmenschen zu empfinden. Offenbar hatte sich der aus der Türkei stammende Mann bereits in seiner Familie als „schwarzes Schaf“ empfunden.

Später hatte er weder die Trennung von der Ehefrau noch von den Kindern verkraftet, so das Fazit des Gutachtens. Zeugen hatten den Familienvater als „expansiven Ausgestalter von Machtansprüchend mit sadistischen Tendenzen“ erlebt, wurde gestern im Schwurgerichtssaal bekannt. Erol P. sei rachsüchtig und nachtragend. Er könne sich die Tat nicht erklären, hatte der Mann mit dem kahlen Schädel im Gerichtssaal beteuert.

Dem Gutachter hatte er allerdings zu verstehen gegeben, dass er geschossen habe, „weil meine Frau mir die Kinder verweigert hat. Die Kinder wollten plötzlich nichts mehr von mir wissen.“ „Erol P. hat das Verbrechen nicht im Affekt begangen“, war ein weiteres Ergebnis des Gutachtens. Schließich habe er am Tattag Frau und Kinder in Rheydt bewaffnet bis vor die Haustür verfolgt und hier gezielt geschossen. Auch sein verhaltenes und beherrschtes Nachtat-Verhalten widerspreche einer Affektentgleisung, so Martin Deis gestern.

Zur Kriminalprognose des Angeklagten machte der Sachverständige gestern keine eindeutige Aussage. Eine weitere Anklage wirft Erol P. Vergewaltigung einer Schwägerin vor, was der allerdings bestreitet. Dass Erol P. derartige Gewalttaten, allerdings kein Tötuwngsdelikt, auch in Zukunft begehen könnte, hält der Gutachter für möglich. Dass könnte für den Angeklagten Sicherungsverwahrung bedeuten, wenn sich das Schwurgericht dieser Wertung anschließt. Verteidiger Gerd Meister stellte gestern drei weitere Beweisanträge. Der Prozess wird im Januar fortgesetzt.

Quelle: RP

 
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