Mönchengladbach: Gutachter: Sexualtäter bleibt gefährlich
VON INGRID KRÜGER - zuletzt aktualisiert: 28.05.2009Mönchengladbach (RPO). Der Sexualtäter (38), für den die Staatsanwaltsanwaltschaft die nachträgliche Sicherungsverwahrung fordert, leidet an einer psycho-sexuellen Entwicklungsstörung und ist gefährlich. Das ist das Ergebnis eines Gutachtens, das gestern der psychiatrische Sachverständige Dr. Kühn im Prozess vor der Ersten Jugendkammer erstattete. Der Mann auf der Anklagebank war bereits 1999 vom Mönchengladbacher Landgericht wegen sexuellen Kindesmissbrauchs und Vergewaltigung zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Als der 38-Jährige nach fast vollendeter Strafverbüßung in die Freiheit entlassen werden sollt, war er bereits von einem Psychiater begutachtet und als "Hochrisiko- Täter" eingestuft worden. Ihm hatte der Angeklagte offenbart, dass er seit seiner Jugend sexuelle Gewaltphantasien habe und die Triebfeder seiner Verbrechen die Angst der Opfer gewesen sei. Er wolle endlich reinen Tisch machen und sein Doppelleben schildern. Seit seinem 16. Lebensjahr habe er sich mindestens hundertmal exhibitionistisch gezeigt. Nach dieser Beichte war das jetzige Verfahren vor dem Mönchengladbacher Landgericht in Gang gekommen. Im Januar wäre die neuneinhalbjährige Freiheitsstrafe verbüßt gewesen.
Auch der Prozess-Gutachter Dr. Kühn hat inzwischen bei dem 38-Jährigen, der den Prozess schweigend verfolgt, ein hohes Rückfall-Risiko festgestellt. Der Mann habe einen Hang zu Sexualtaten, die ihn bereits 1999 auf die Anklagebank gebracht hatten. Nach einem Massenspeicheltest, der damals zum ersten Mal in Mönchengladbach durchgeführt wurde, war er geschnappt worden. Die angeklagten sieben Fälle hatte er ohne weiteres zugegeben. Seine Opfer waren Zufalls-Bekanntschaften. Er habe Kinder und junge Frauen verfolgt, weil von ihnen wenig Widerstand zu erwarten gewesen sei, hatte er damals eingestanden.
Perverse Gewaltphantasien
Dem psychiatrischen Gutachter im Prozess 1999 hatte der Angeklagte erklärt, er habe sich nach Beziehungsproblemen und aus Frust an seinen Opfern vergangen. Auffällig war damals, dass er auf besonders erniedrigende Weise gehandelt hatte. Von perversen Gewaltphantasien hatte er weder damals noch in der drei Jahre langen Sozialtherapie während der Strafverbüßung gesprochen. Keiner der häufig wechselnden Therapeuten hatte die wahren Motive und das chronische Verhalten des Täters erkannt. Die psychosexuelle Störung war in all den Jahren unbehandelt geblieben.
Er habe keine "schlafenden Hunde" wecken wollen und auch befürchtet, sich mit seiner Beichte weitere Strafen einzuhandeln, hatte er dem Sachverständigen Dr. Kühn anvertraut.
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