Mönchengladbach: Haftstrafe für „tänzelnden Taschendieb“
VON INGRID KRÜGER - zuletzt aktualisiert: 04.11.2008Mönchengladbach (RPO). Eine aufmerksame Rheydterin hatte den Mann im Mai beobachtet, als er eine 94-jährige Spaziergängerin bestehlen wollte und die Polizei gerufen. Gestern musste sich der Libyer wegen Raubes, schweren Diebstahls und Computerbetrugs vor dem Mönchengladbacher Schöffengericht verantworten. Der Angeklagte, der vor ein paar Jahren aus Libyen in die Bundesrepublik kam und hier als nicht anerkannter Asylbewerber lebt, legte gestern nur ein Teilgeständnis ab. Er habe nicht gewusst, wie die deutsche Justiz „solche Taten“ bewerte, ließ er durch eine Dolmetscherin übersetzen. „Wird in Libyen Diebstahl nicht bestraft? “, reagierte der Richter. „Doch“, gab der Angeklagte zu, Diebe würden durch „Handabschlagen“ bestraft. Nach den Aussagen der Opfer und Augenzeugen wurde im Gerichtssaal schnell klar, dass der Libyer in Rheydt als besonders schäbiger Taschendieb und Räuber aufgefallen war. Offensichtlich suchte er sich gebrechliche und behinderte Opfer aus, bot ihnen scheinheilig seine Hilfe an und nahm ihnen dann die Geldbörsen ab.
In einem Fall gelang es ihm außerdem, mit der gestohlenen EC- Karte vom fremden Konto einmal 200 Euro und beim zweiten Mal noch 150 Euro abzuheben. „Mit einer Hand bewahrte er mich vor einem Sturz und mit der anderen griff er in meine Tasche und nahm mein Portemonnaie“, erinnerte sich gestern ein schwer behinderter 22-Jähriger. Der Gladbacher war im März mit einem Elektromobil unterwegs, als ihm der Angeklagte begegnete. Als die Batterie schwächelte, bot der Angeklagte dem 22-Jährigen seine Hilfe an und schob ihn bis zu dessen Haustür. Hier stellte er dem Schwerbehinderten ein Bein. Dann entpuppte sich der vermeintliche Helfer als Räuber, der mit der fremden Geldbörse verschwand. Das Opfer ließ die Bankkarte sperren. Diesen Raubüberfall bestritt der Angeklagte. Doch das Opfer war sich sicher: „Das war er, hundertprozentig. Ich erkenne auch seine Stimme.“
Passantin mit Rollator
Auch den Versuch, eine 94-Jährige zu bestehlen, gab der Angeklagte nicht zu. Dabei hatte er Pech. Eine 46-jährige Rheydterin beobachtete den Angeklagten, wie er damals auf dem Fußweg um die Passantin mit ihrem Rollator tänzelte. Als er in deren Manteltasache griff, schrie die Augenzeugin. Da ließ der Libyer von seinem Opfer ab. Doch die resolute Augenzeugin rief die Polizei. Die nahm den „tänzelnden Taschendieb“ kurz danach fest.
Am Ende bekam der Angeklagte seine Quittung. Das Schöffengericht verurteilte den vorbestraften Dieb und Räuber zu einer zweieinhalbjährigen Haftstrafe und stellte fest, dass der Libyer bereits von Abschiebehaft bedroht ist.
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