Mönchengladbach: Hand in Falle – Rechtsstreit seit zwei Jahren
VON INGE SCHNETTLER - zuletzt aktualisiert: 21.07.2011Mönchengladbach (RP). Den 5. Januar 2009 wird Roland Zachau niemals vergessen. An dem Tag geriet er beim Versuch, seinen Hund Tobby aus einer Tierfalle zu befreien, mit seiner linken Hand in das zuschnappende Eisen.
Seinen Hund konnte er retten, aber er selbst brach sich einen Mittelhandknochen und zog sich schmerzhafte Zerrungen und Prellungen an Hand und Handgelenk zu. Fast drei Monate war der selbstständige Fahrlehrer arbeitsunfähig. Er verlor Aufträge und viel Geld. Und seit dem tragischen Unglück kämpft Roland Zachau vor Gericht um sein Recht.
Bisher ohne Erfolg. Er verklagte den Jagdpächter, der die Falle illegal auf einem Feld zwischen Mennrath und Günhoven aufgestellt hatte, auf Schmerzensgeld und Erstattung des Verdienstausfalls.
Hund wäre erstickt
Der hatte die Tierfalle, im Fachjargon Schwanenhals genannt, aufgestellt. Unter den Schneemassen an diesem kalten Januartag am Unglückstag waren die gefährlichen Eisen nicht zu sehen.
Der Mischlingsrüde Tobby geriet mit seinem Kopf zwischen die Fänge. Und er wäre erstickt, wenn sein Herrchen nicht so beherzt zugepackt hätte. Passieren konnte der Unfall nur, weil der Jagdpächter die Falle nicht mit dem vorgeschriebenen Schutzkorb gesichert hatte. "Aber selbst das mussten wir vor Gericht beweisen", sagt Zachau. Tobby wurde regelrecht vermessen: Größe, Gewicht, Umfang. "Sein Kopf hätte nicht durch die kleine Öffnung eines Schutzkorbs gepasst", sagt der Hundehalter. So aber konnte die eiserne Falle ungebremst zuschnappen.
Im Februar 2010 schlug der Richter einen Vergleich vor. Der Jagdpächter sollte 20 000 Euro an den Geschädigten zahlen. "Damit hätten wir uns einverstanden erklärt, obwohl die Summe meinen Verdienstausfall nicht deckt", sagt Zachau. "Ganz zu schweigen vom Schmerzensgeld." Aber nach einiger Bedenkzeit lehnte der Jagdpächter den Vorschlag ab. Zachau hat den Verdacht, dass der Jäger und sein Rechtsanwalt die Sache in die Länge ziehen wollen, "warum auch immer". Er wartet weiter auf eine Entscheidung.
Einen großen Trost haben Roland Zachau und seine Frau Nicole. Der damals vier Jahre alte Sohn Lukas war mit dem Hund über die geschlossene Schneedecke getobt. "Es hätte Lukas treffen können", sagt der Fahrlehrer. "Es war reiner Zufall, dass es den Hund und nicht den Jungen traf. Dem Jagdpächter wurde nach dem Vorfall die Lizenz entzogen – für zwei Jahre. Inzwischen darf er wieder jagen. Am 19. August ist der nächste Gerichtstermin. Roland Zachau hofft, dass die Sache dann endlich entschieden wird: "Ich hoffe, dass ich Recht bekomme."
Jetzt weiterlesen und die Rheinische Post testen.
- RP ONLINE
- Kontakt
- AGB
- DATENSCHUTZ
- Impressum







