Mönchengladbach/Essen: Hartz IV: Existenzminimum muss gesichert sein
zuletzt aktualisiert: 16.11.2009 - 16:45Bei "Hartz-IV"-Empfängern muss auch im Fall von Sanktionen seitens der Kommune oder der Arge das Existenzminimum gesichert sein. Das entschied das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in einem am Montag in Essen veröffentlichten Beschluss.
Hintergrund war der Fall eines 25-jährigen "Hartz-IV"-Empfängers aus Mönchengladbach, der ein wenige Monate altes Baby zu versorgen hatte. Ihm hatte die zuständige Arge die Leistungen für drei Monate vollständig gestrichen, weil er nicht genügend mit der Arge kooperiert hatte. Hiergegen hatte der 25-Jährige einstweiligen Rechtsschutz beim Sozialgericht beantragt.
Das Landessozialgericht gab dem Mann Recht und erklärte den Sanktionsbescheid der Arge als "nicht nachvollziehbar". Das Gericht verwies auf die gesetzlichen Vorgaben, wonach die Arge bei Sanktionen statt Geld Lebensmittelgutscheine gewähren muss. Dies müsse sie tun, wenn der Leistungsempfänger mit minderjährigen Kindern in einer Bedarfsgemeinschaft lebt.
Der Beschluss des Landessozialgerichts ist rechtskräftig.
(Az.: L 7 B 211/09 AS ER)
- RP ONLINE
- Kontakt
- AGB
- DATENSCHUTZ
- Impressum







