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Mönchengladbach: Heute wieder Streik bei Real

VON CAROLA SIEDENTOP - zuletzt aktualisiert: 15.12.2007

Mönchengladbach (RPO). 2500 Streikende aus NRW versammelten sich gestern auf der Krall’schen Wiese. Von den Arbeitsniederlegungen betroffen waren die Real- und Extra-Märkte. In Mönchengladbach arbeiten dort 500 Angestellte. Nach den Feiertagen sind die Geschäfte wieder voll. Kunden tauschen Geschenke um, lösen Gutscheine ein oder reklamieren mangelhafte Produkte. Doch was ist zu tun, wenn sich der Händler quer stellt?

Mit einem Trillerpfeifen-Konzert zogen die 2500 Streikenden nach der Kundgebung auf der Krall’schen Wiese zur Real-Zentrale an der Carl-Diem-Straße. Zuvor hatte Verdi-Vorsitzender Frank Bsirske, der aus Berlin angereist war, auf der Kundgebung vor den Angestellten aus ganz NRW gesprochen. „Trotz Weihnachtsgeschäft musste etwas passieren“, sagt Hans-Günter Jansen. Auch heute werden die Real-Märkte weiter bestreikt.

Mehr Teilzeitkräfte bei Real

Der Mönchengladbacher arbeitet bei Real an der Warenausgabe. Als Alleinverdiener muss er mit seinem Gehalt seine Frau und zwei Kinder ernähren. „Und das ist schon jetzt eng“, erklärt der 43-Jährige. Er rechnet als Vollzeitkraft mit bis zu 180 Euro im Monat weniger, wenn alle Vorhaben der Arbeitgeber umgesetzt würden. Teilzeitkräfte, von denen es auch in Mönchengladbach immer mehr gebe, könnten kaum noch über die Runden kommen. „Viele Arbeitskollegen haben bereits einen zweiten Job“, sagt Jansen.

Info

Pünktliche Lieferung Das Unternehmen

Frist setzen Wer seine Geschenke unbedingt Heiligabend unterm Baum haben möchte oder – etwa bei Lebensmitteln – danach keine Verwendung mehr hat, sollte dies schriftlich vereinbaren.

Schriftlich Die Bedingungen sollten festgehalten werden, etwa so: Die Ware muss bis zum 24. Dezember geleifert sein, sondt betrachte ich den Kauf als hinfällig.

Wichtig Immer die Kassenbons aufheben

Metro Group Sie betreibt unter der Marke „Real“ SB-Warenhäuser und unter „Extra“ Verbrauchermärkte.

Märkte In Mönchengladbach gibt es vier Real-Supermärkte. 2006 betrieb Real 442 großflächige Warenhäuser in Deutschland, Polen, Rumänien, der Türkei sowie der Russischen Föderation.

Bilder vom Streik und mehr zum Thema gibt’s im Internet unter www.rp-online.de/moenchengladbach

Bei der Real-Zentrale in Mönchengladbach hält man sich zu den Streiks bedeckt. Am Liebsten hätte Markus Jablonski offenbar einen Mantel des Schweigens zur Hand, um ihn über die Angelegenheit zu hüllen. „Es mag am Samstag, wie bereits seit Monaten, zu Streiks in Mönchengladbach kommen“, sagt der Pressesprecher von Real. „Aber das wissen wir als Unternehmen erst, wenn tatsächlich Mitarbeiter fehlen.“

500 Beschäftigte gibt es in Mönchengladbach bei den betroffenen Filialen. Bereits zum dritten Mal wird gestreikt. Für Peter Stieger, Vorsitzender des Gesamtbetriebsrates von Real in Deutschland, hingegen ist der Streik klar. „Genau wie am Freitag wird die Parole auch am Samstag lauten, dass die Mitarbeiter zuhause bleiben“, sagt der 59-Jährige. Damit werden auch heute wieder zahlreiche Aushilfen und Leiharbeiter die Kunden in den vier Gladbacher Filialen bedienen.

Während Markus Jablonski nichts von Beeinträchtigungen im Verkauf bemerken will („Unsere Kunden bekommen von dem Streik gar nichts mit“), sieht Peter Stieger das etwas anders. „Der Arbeitgeber schimpft und hat immense Schäden.“ Ob es heute Streikwachen vor den Real-Märkten geben wird, entscheiden die etwa hundert Betriebe in ganz NRW vereinzelt.

Dass andere Geschäfte von den Streiks bei Real profitieren, kann Dirk Kunze nicht bestätigen. „Ich habe bislang nicht das Gefühl, dass mehr los ist als sonst“, sagt der Geschäftsleiter des Rheydter Marktkauf.

Umtausch? Kein Problem. Garantie über zwei Jahre? Prima. Doch spätestens, wenn der LCD-Fernseher schon am ersten Weihnachtsfeiertag kaputt geht, ist die Sache schon nicht mehr so klar. Denn niemand kann darauf hoffen, schon zu Silvester wieder ein funktionierendes Gerät im Wohnzimmer stehen zu haben. Der Fernseher kann vom Händler zur Reparatur eingeschickt werden – „bis zu zwei Mal wegen eines Fehlers“, sagt Hanna Masuhr. Und das kann dauern. Denn einfach umgetauscht wird in diesen Fällen selten. Immer wieder sitzen vor der Leiterin der Verbraucherzentrale Kunden, die verblüfft erfahren, dass Umtausch eine freiwillige Sache der Händler ist.

Nach den Feiertagen sind die Kaufhäuser und Geschäfte meist wieder gut gefüllt. Schließlich liegen unterm Tannenbaum immer wieder Weihnachtsgeschenke, die nicht passen, nicht gefallen oder doppelt geschenkt wurden. Meistens geht der Umtausch auch ganz einfach. „Die großen Häuser haben den Umtausch längst etabliert. Wenn die Ware in Ordnung ist, gibt es keine Probleme und oft auch das Geld zurück“, sagt Hanna Masuhr. Ihre Tipps:

Umtausch ist reine Kulanz des Händlers. Auf auf eine Rückgabe des Geldes kann man ebenfalls nicht bestehen. Wer in einem kleinen Geschäft einkauft oder auf Nummer sicher gehen will, sollte vor dem Kauf klären, ob ein Umtausch möglich ist, „und sich das zu Not auch schriftlich geben lassen“, sagt Hanna Masuhr. Das geht auch einfach auf dem Kassenbon mit der Notiz „Umtauschsmöglichkeit vereinbart“, Stempel oder Unterschrift.

Reklamation Hier ist das Recht auf Seiten des Kunden. Mangelhafte Ware muss umgetauscht oder repariert werden. Der Händler kann entscheiden, welchen Weg er wählt. Er kann dem Kunden aber nicht vorschreiben, dass ware nur in Originalverpackung zurückgenommen werden muss.

Garantie Das ist eine freiwillige Leistung des Handels. „Sie gibt’s aber nicht immer zum Nulltarif“, sagt Masuhr. Der Verkäufer kann an seine Garantie Bedingungen knüpfen – beim Auto etwa, dass nur in Vertragswerkstätten repariert werden darf. Der Händler kann auch verlangen, dass der Arbeitslohn für Reperaturen vom Käufer übernommen werden muss.

Gewährleistung Gesetzlich wurde verankert, dass eine Ware zwei Jahre mangelfrei sein sollte. Während dieser Zeit kann der Käufer die Gewährleistung in Anspruch nehmen und kostenlose Reparatur oder Ersatz verlangen. Wenn die Ware aber schon lange in Gebrauch war, muss sich der Besitzer eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen.

Gutscheine Die Gültigkeitsdauer ist nicht festgelegt. „Aber ein Gericht hat entscheiden, dass zehn Monate zu kurz sind. Er sollte mindestens ein Jahr gültig sein“, erklärt Masuhr.

Quelle: RP

 
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